Krebswarnung für Raucher versteckt: Trafikant bestraft

So ist es korrekt: Die Warnhinweise samt Schockbildern müssen für potenzielle Zigarettenkäufer sichtbar sein.
So ist es korrekt: Die Warnhinweise samt Schockbildern müssen für potenzielle Zigarettenkäufer sichtbar sein.(c) APA/dpa/Daniel Bockwoldt
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Ein Unternehmer hatte die Schockbilder im Regal mit Werbehinweisen verstellt.

Wien. Sätze wie „Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen“ und dazu Schockbilder von Krankheiten, die Konsumenten von Zigaretten bekommen können: Mit solchen Hinweisen auf den Zigarettenpackungen sollen Leute vor dem Kauf des Glimmstängels gewarnt werden. Wer bei einem bestimmten Wiener Trafikanten aber einkaufen wollte, wurde vor dem Kauf gar nicht erst mit solchen Warnhinweisen behelligt. Ein Umstand, der dem Unternehmer eine Strafe einbrachte, die er nun vor Gericht zu bekämpfen versuchte.

Mit 200 Sorten von Zigaretten handelt der Trafikant. Die Schockbilder aber waren im Geschäft für den Käufer nicht zu sehen, denn der Trafikant hatte vor den aufgereihten Tabakprodukten Steckschilder angebracht. Diese waren auf die jeweilige Größe der Zigarettenpackungen (normal, „Big Pack“, extra lang) angepasst worden. Und auf diesen Steckschildern waren statt schlimmer Krankheiten nur Werbehinweise für die jeweilige Zigarettenmarke zu sehen.

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