Grab, Urne oder Gruft: Wie viel die letzte Ruhestätte kostet

Archivbild vom Wiener Zentralfriedhof
Archivbild vom Wiener Zentralfriedhof(c) imago/SKATA (imago stock&people)
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Friedhofsgebühren in Österreich unterscheiden sich um ein Vielfaches. Dabei verhalten sich Gräber ähnlich wie Immobilien: Lage, Größe und Art der Bestattung will bezahlt werden. Nicht immer sind die Preisunterschiede nachvollziehbar.

Sterben ist nicht billig. Wie viel jedoch für die letzte Ruhestätte in Österreich bezahlt werden muss, unterscheidet sich gravierend. Nicht nur die Art der Bestattung - also Grab, Urne oder Gruft - ist für den Preis entscheidend.

Die Recherche-Plattform "Addendum" hat die Gebühren für rund 1.400 Friedhöfe in Ostösterreich erhoben und in einer Datenbank aufbereitet. Die Daten umfassen rund 1.200 Gemeinden in Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark, Wien und dem Burgenland. Dabei wurden gravierende Preisunterschiede von Gemeinde zu Gemeinde entdeckt. Bis zu 200mal so teuer kann eine Beerdigung werden - je nachdem wo die letzte Ruhestätte liegt.

Gräber sind wie Immobilien

Ähnlich wie bei Immobilien gilt für Gräber: Eine bestimmte Größe, damit alle Familienmitglieder Platz haben, will bezahlt werden. Teurer wird auch die gute Lage, wenn man etwa an der Wand oder am Gang bestattet werden will. Auch eine Stadt-Land-Kluft hat sich bei den Recherchen bestätigt.

Unerwartet groß ist die Spanne der Gebühren aber bei den Kosten für Grabverlängerungen, den Beerdigungsgebühren oder bei dem Preis für eine Aufbahrung oder Leichenkammer. In diesen Kategorien gibt es gravierende Unterschiede:

So kostet eine Grabverlängerung für ein Doppelgrab in Loipersdorf-Kitzladen nur 15 Euro. Am teuersten wird es im oberösterreichischen Wels. Dort wird alle 10 Jahre 1.171 Euro verlangt. Erklärt werden die hohen Preise mit höheren Grundstückspreisen, aber auch mit dem Denkmalschutz: Geschützte Friedhöfe würden mehr Geld für Sanierungen brauchen. Außerdem müsse mit höheren Gebühren kompensiert werden, dass Alternativen wie Natur- oder Wasserbestattungen beliebter werden und manche die Urnen der Verwandten lieber zu Hause aufbewahren, hieß es auf Anfrage von Addendum.

Bei den Beerdigungskosten sind neben den Kosten für die Bestatter  auch Gebühren für die Friedhofsverwaltung inkludiert. Auch hier gibt es große Preisunterschiede: Die Beerdigungskosten für ein "normales" Erdgrab betragen in Leopoldschlag 10 Euro. Am Pfarrfriedhof Linz-St. Margarethen (Linz-Mitte) fallen hierfür 1.710 Euro an.

Bei den Preisen für die Aufbahrung vor der Bestattung zeigen sich die größten Schwankungen. Besonders in den Landeshauptstädten St. Pölten und Linz sind die Gebühren für eine Aufbahrungshalle hoch. Am Linzer Barbara-Friedhof sind 481 Euro pro Tag, am St. Pöltner Hauptfriedhof 404 Euro pro Tag an die Stadtkasse zu zahlen. In Wöllersdorf-Steinabrückl sind es hingegen nur 2 Euro pro Tag.

Über die Daten

Die Verwaltung der Friedhöfe liegt in der Obhut von den Gemeinden oder den Pfarren. In dieser Datenbank enthalten sind die Daten von 1.212 Gemeinden in Ostösterreich. Das umfasst Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark und Wien. Theoretisch gibt es 1.472 Gemeinden in diesen Bundesländern. Mindestens 93 davon haben keinen Friedhof in Ihrer Gemeinde. In der Datenbank enthalten sind also in 89 Prozent der Fälle zumindest die Daten eines Friedhofes in der Gemeinde. Die verbleibenden elf Prozent haben sich entweder gegen eine Veröffentlichung der Gebühren aktiv verwehrt oder auf zumindest drei Kontaktversuche keine Reaktion gezeigt.

Potenzielle Datenfehler: Die erstellte Datenbank umfasst insgesamt knapp 14.000 Zeilen. Diese Zeilen wurden – soweit das möglich war – mit spezieller Texterkennungssoftware in ein maschinenlesbares Format konvertiert oder – wenn es nicht möglich war – händisch erfasst. Das ist eine potenzielle Gefahrenquelle für fehlerhafte Daten. Die zweite Quelle liegt in der Datenvereinfachung: In den Rohdaten gibt es eine Vielzahl von Beschreibungen für gleiche oder ähnliche Leistungen. Diese wurden auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Dadurch können freilich leichte Unschärfen entstehen. So ist ein Doppelgrab in manchen Gemeinden nicht für vier Leichen gedacht, sondern nur für zwei. Sie werden aber trotzdem mit jenen für vier Personen verglichen. Zudem kann es sein, dass es ein Angebot für eine Bestattungsart gibt, dieses aber nicht in Anspruch genommen wird. So wäre etwa die teuerste Grabverlängerungsgebühr in St. Pölten für eine Gruft (12 Personen, in einer Ecke) zu entrichten. In Anspruch genommen wurde diese Form nach Auskunft der Friedhofsverwaltung noch nie. Außerdem können Gebühren für Grabstellenarten festgelegt worden sein, die am jeweiligen Friedhof gar nicht existieren. Wir haben uns strikt an den veröffentlichten Dokumenten orientiert.

Außerdem gibt es in manche Gemeinden niedrigere Gebühren, die nicht extra ausgewiesen werden. Sie befinden sich meist in weniger begehrten Lagen und können an finanzschwächere Hinterbliebene weitergegeben werden. Explizit in der Friedhofsverordnung erwähnt wird diese Form (manchmal) nicht. Insgesamt haben wir mehrere Schritte zum Prüfen der Daten gesetzt, können Fehler aber nicht ganz ausschließen.

>>> Zum Artikel von "Addendum"


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