Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer erinnert an Aussagen von Elisabeth Köstinger, wonach die ÖVP die Kostengrenze einhalten werde. Tatsächlich wurden statt sieben knapp 13 Millionen Euro ausgegeben. Die Liste Pilz ortet einen "unfassbaren Gesetzesbruch".
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda wirft der ÖVP-Spitze im Zusammenhang mit den Wahlkampffinanzen bei der Nationalratswahl 2017 Lüge vor. Zugleich forderte auch die SPÖ härtere Strafen bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro. Der Hintergrund: Wie bekannt wurde, meldete die ÖVP für den Wahlkampf im Vorjahr knapp 13 Millionen Euro an Ausgaben, die FPÖ 10,7 Millionen, die SPÖ 7,4 Millionen Euro. Die Neos meldeten 1.773.967 Euro ein, die Liste Pilz rund 300.000 Euro.
Drozda erinnerte in einer Aussendung an Aussagen der damaligen ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger, die 14 Tage vor der Nationalratswahl erklärte hatte, dass die ÖVP die Obergrenze einhalten werde und gut im Plan liege. Tatsächlich meldeten die Türkisen dieser Tage knapp 13 Millionen Euro Wahlkampfausgaben an den Rechnungshof. "Wie ernst sind solche Aussagen zu nehmen, wenn man am Schluss fast doppelt so viel Geld ausgibt, wie die Obergrenze erlaubt", fragte Drozda.
Offensichtlich habe die ÖVP nie vorgehabt, sich an die rechtlichen Grenzen zu halten. "Wenn hier also nicht einmal die Bereitschaft zum Einhalten da war, dann braucht es klarere Grenzen und härtere Strafen", so Drozda weiter. Auch Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz habe sich im Wahlkampf immer wieder so geäußert, dass sich die Volkspartei an die Regeln halten werde. "Entweder wusste Kurz nicht, was passiert, oder er hat wie seine Wahlkampfmanagerin vorsätzlich und wissend die Unwahrheit gesagt", meinte Drozda.
ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer hatte die Überschreitung der Grenze durch die Türkisen zuvor mit dem "dem erhöhten Informationsbedarf in Folge des untergriffigen Wahlkampfes" gerechtfertigt. In Richtung SPÖ hatte er beigefügt: Die ÖVP sei im Gegensatz zu anderen zu 100 Prozent ehrlich und transparent, während etwa die SPÖ mutmaßliche Wahlkampfkosten in dubiosen Vereinen versteckt habe.
Liste Pilz sieht "unfassbaren Gesetzesbruch"
Die Liste Pilz ortete indes in der Überschreitung der Wahlkampfkosten nur durch die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ einen "unfassbaren Gesetzesbruch ohne Genierer". Der Rechnungshof müsse uneingeschränkt in die Finanzen der Parteien und Parlamentsklubs Einschau halten können, forderte Klubobmann Bruno Rossmann am Dienstag. Die SPÖ, die den Rahmen von sieben Millionen Euro nur knapp überschritten hatte, erwähnte Rossmann nicht.
Wahlkampfkostenobergrenze
Seit 2012 gilt für alle Wahlen auf Bundesebene eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro pro Partei. Konkret besagt die Regelung, dass zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag - 2017 waren dies der 25. Juli und der 15. Oktober - keine Partei mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben darf. Bis ein Jahr nach der Wahl müssen die Parteien ihre Ausgaben von Wirtschaftsprüfern testieren lassen und an den Rechnungshof melden. Bei Überschreitungen werden Strafzahlungen von zehn bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrages fällig. Für die Verhängung zuständig ist der "Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat" im Kanzleramt.
(APA)