Eine Familie wird gemeinsam abgeschoben, kurzer Aufschub bei Frau von Krankem.
Wien. Was Abschiebungen angeht, wird derzeit eine harte Linie gefahren. Zuletzt schlug der Fall einer Familie aus Vorarlberg Wellen: Nachdem die im fünften Monat schwangere Frau kollabiert war, als sie Sonntagfrüh von der Polizei abgeholt wurde, wurden ihr Mann und der dreijährige Sohn von der Mutter getrennt und von den Behörden nach Wien gebracht.
Eine getrennte Abschiebung soll es nun aber nicht geben, wie es aus dem Innenministerium heißt. Die Mutter werde nach Wien gebracht, sobald sie sich gesundheitlich erholt habe. Anschließend soll die Familie gemeinsam außer Landes gebracht werden. An der Abschiebung selbst sei nicht zu rütteln: „Die Familie ist illegal da.“ Dass der Bregenzer Rechtsanwalt Ludwig Weh von einem Recht auf freiwillige Ausreise der Familie bis 1. November berichtete, sei für die Behörden nicht nachvollziehbar.
Die iranisch-armenische Familie lebt seit fast fünf Jahren in Vorarlberg und gilt als vorbildlich integriert. Schon vor einem Jahr sollte sie nach einem negativen Asylbescheid außer Landes gebracht werden, was durch die Initiative „Pro Asyl“ verhindert wurde.
Ein ähnlicher Fall trug sich unterdessen in Pfarrkirchen (OÖ) zu: Im Zuge der Festnahme wurde ein krebskranker Mann Montagfrüh ins Spital in Linz eingeliefert, seine Frau wurde in das Anhaltezentrum nach Wien gebracht. Nach Bemühungen von Unterstützern wurde sie am Dienstag enthaftet und durfte nach Oberösterreich zurück. Sogar das Spital hatte sich gemeldet: Der Mann sei unheilbar krank, es sei hilfreich, wenn die Frau zur Betreuung „bis an sein kommendes Lebensende“ vor Ort sein könne.
Dass die Frau nun nicht mehr angehalten wird, hat laut Innenressort aber keine längerfristige Bedeutung. Das armenisch-jesidische Ehepaar, das seit 2012 in Pfarrkirchen lebt und anfänglich einen falschen Namen angab, sei illegal im Land; beide würden „in nächster Zeit“ abgeschoben. Ihr Sohn wurde mit seiner Familie im Vorjahr abgeschoben. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2018)