Wahlkampfkosten: Höhere Strafen für Parteien

Deutlich überzogen haben die FPÖ von Heinz- Christian Strache (2. v. l.) und die ÖVP von Sebastian Kurz (3. v. l.), auch die SPÖ, damals noch unter Christian Kern (4. v. l.), hat mehr ausgegeben als erlaubt.
Deutlich überzogen haben die FPÖ von Heinz- Christian Strache (2. v. l.) und die ÖVP von Sebastian Kurz (3. v. l.), auch die SPÖ, damals noch unter Christian Kern (4. v. l.), hat mehr ausgegeben als erlaubt.APA/HERBERT PFARRHOFER
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Nach Überschreitungen der Obergrenze fordert die SPÖ Konsequenzen. Es soll Strafen von bis zu 200 Prozent geben.

Wien. Die Parteien haben für den Nationalratswahlkampf 2017 deutlich zu viel Geld ausgegeben. Die Kostenobergrenze wurde von ÖVP, FPÖ und SPÖ überschritten. Seit das zu Wochenbeginn publik wurde, warfen sich die Parteien gegenseitig „Lüge“, „lupenreine Ablenkungsmanöver vom Rechtsbruch“ sowie „Dreistigkeit“ vor („Die Presse“ berichtete). Nun liegt eine erste konkrete politische Forderung vor. Die SPÖ hat am gestrigen Feiertag einen Entwurf für eine Novellierung des Parteiengesetzes verschickt.

In dem der „Presse“ vorliegenden Antrag, der in einer der nächsten Nationalratssitzungen eingebracht und mit den beiden anderen Oppositionsparteien besprochen werden soll, werden deutlich höhere Strafen für die Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits gefordert. Die bislang vorgesehenen Geldbußen seien, wie Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda in der Austria Presseagentur sagte, „nicht abschreckend genug“.

Tatsächlich wurde die gesetzlich festgelegte Grenze von sieben Millionen Euro zum Teil massiv überschritten. Die ÖVP meldete dem Rechnungshof die Summe von knapp 13 Millionen Euro. Der Koalitionspartner FPÖ hat 10,7 Millionen Euro an Wahlkampfkosten angegeben. Die SPÖ 7,4 Millionen Euro. Die politischen Gegner schenken dieser Zahl keinen Glauben. Die SPÖ würde, so der Vorwurf, Wahlkampfkosten in dubiosen Vereinen verstecken. Die übrigen Parteien, also die Neos und die Liste Pilz, blieben klar unter der gesetzlichen Grenze.

„Rechtsbruch zahlt sich aus“

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen kann bei einer Überschreitung des Limits bis zu 25 Prozent eine Strafe von bis zu zehn Prozent des überschreitenden Betrages verhängt werden und über 25 Prozent kann die Strafe bis zu 20 Prozent betragen. Dieser höhere Strafsatz wird diesmal ÖVP (86 Prozent Überschreitung) sowie FPÖ (53 Prozent Überschreitung) treffen.

„Die Strafen sind so niedrig, dass sich der Rechtsbruch auszahlt. Es braucht für Parteien, die so ungeniert Steuergeld verschleudern, drastische Strafen, die weh- tun“, sagte Neos-Klubobmann Niki Scherak bereits am Dienstag. Grundsätzlich dürften die Neos für den nun unterbreiteten Vorschlag der SPÖ also offen sein.

Konkret soll nach Wunsch der SPÖ die erste Überschreitungsgrenze von derzeit 25 auf 10 Prozent gesenkt werden. Für Überschreitungen bis dahin soll es künftig eine Geldstrafe von 15 Prozent des überschreitenden Betrages geben. Bei einer Überschreitung von bis zu 25 Prozent soll die Strafe 25 Prozent betragen. Würde auch dieses Limit überschritten, soll die Strafe 200 Prozent ausmachen.

Diskutieren will die SPÖ auch darüber, ob es „keine Verwendung von Geldmitteln für Wahlzwecke in der letzten Woche vor den Wahlen“ geben soll. Die Zahlen, wie viel Geld die Parteien im Wahlkampf tatsächlich ausgegeben haben, sollten außerdem schneller vorliegen – und nicht erst nach einem Jahr. Die SPÖ plädiert für die Veröffentlichung eines Vorabberichts.

Im Antrag der SPÖ wird zudem die Einführung eines „Straftatbestandes bei qualifizierter Überschreitung der Wahlkampfkostenbeschränkung von sieben Millionen Euro und bei bewusster Täuschung der Öffentlichkeit über die Höhe der Wahlkampfkosten“ gefordert. Als „Sündenfall“ nannte Drozda hier die derzeitige Ministerin und damalige ÖVP-Wahlkampfmanagerin Elisabeth Köstinger, die knapp vor der Wahl noch gesagt habe, dass die ÖVP bei der Einhaltung der sieben Millionen gut im Plan liege.

Die Regierung dürfte nicht nur dieser Seitenhieb verärgern. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) machte bereits am Mittwoch klar, dass er grundsätzlich von einer Obergrenze von sieben Millionen Euro nur wenig halte. Diese sei „unvernünftig“. Er kann sich eine Änderung der Regelung vorstellen. Das wäre, so Strache, „ehrlicher“.

AUF EINEN BLICK

Die Obergrenze. Seit 2012 gilt für alle Wahlen auf Bundesebene eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Mio. Euro pro Partei. Zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag – 2017 waren dies der 25. Juli und der 15. Oktober – darf nicht mehr ausgegeben werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2018)

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