Oberösterreich öffnet Landesdienst für gemeinnützig tätige Asylwerber

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"Gemeinnützige Jobs geben Asylwerbern die Möglichkeit, der Gemeinschaft mit sinnvollen Tätigkeiten etwas zurückzugeben", betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Oberösterreich öffnet den Landesdienst für gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern per 1. Dezember. Das gab Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) am Freitag bekannt. "Gemeinnützige Jobs geben Asylwerbern die Möglichkeit, der Gemeinschaft mit sinnvollen Tätigkeiten etwas zurückzugeben", argumentierte er.

Ein entsprechender Erlass soll in Kürze an alle Dienststellen in der Landesverwaltung ergehen. Er sieht vor, dass die Tätigkeiten dem Wohle der vom Land repräsentierten Allgemeinheit dienen oder sozialen Charakter haben müssen. Das können beispielsweise Hilfs-und Reinigungstätigkeiten vor oder nach nicht gewinnorientierten Veranstaltungen, Reinigungs- und Pflegeaktionen von öffentlichen Parkanlagen oder Straßen, Mithilfe bei Veranstaltungen wie dem Weinberger Advent oder die Unterstützung bei Aktionen zur notwendigen Instandhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen, aber auch zum Beispiel anlassbezogene Übersetzungs- oder Dolmetschertätigkeiten in Behördenverfahren sein. "Es ist aber natürlich klar geregelt, dass bestehende Arbeitsplätze durch diese Maßnahme nicht gefährdet oder gar ersetzt werden", betont der Landeshauptmann.

Anschober: "Gemeinsam Ersatzlösungen finden"

Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) freut sich, dass in Zeiten wie diesen, wo kaum sinnvolle Beschäftigung für Asylwerbende möglich sei, in Oberösterreich dieser Schritt zur gemeinnützigen Tätigkeit im Landesdienst umgesetzt werden könne: "Wir müssen gemeinsam Ersatzlösungen finden, wo Menschen - während ihrer nach wie vor oft jahrelangen Asylverfahren - sinnvoll beschäftigt sind, wo sie Deutsch lernen und Anschluss finden. Denn jahrelanges Warten bedroht Integration und das Miteinander."

Der Erlass sieht vor, dass gemeinnützige Tätigkeiten nur für Asylwerber mit einem Mindestalter von 16 Jahren erlaubt sind und sie nur anlass- oder projektbezogen sein dürfen, also kein Arbeitsverhältnis begründen. Die derart Beschäftigten sind für die Dauer ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert und erhalten fünf Euro pro Stunde. Monatlich können sie dadurch bis zu 110 Euro verdienen. Wird diese Grenze überschritten, führt das zu einer Kürzung der Grundsicherung.

Der Erlass sieht nun vor, dass die Dienststellen den Bedarf erheben und Kontakt mit Betreuungseinrichtungen für Asylwerber in den Regionen aufnehmen. Rechtliche Grundlage für den Erlass ist das Grundversorgungsgesetz des Bundes, das gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern für Bund, Länder oder Gemeinden, die in Einrichtungen des Bundes oder der Länder untergebracht sind, erlaubt.

(APA)

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