Ermittlungen gegen BVT-Direktor Gridling eingestellt

Archivbild: Peter Gridling, bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes 2017
Archivbild: Peter Gridling, bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes 2017(c) APA/EXPA/MICHAEL GRUBER (EXPA/MICHAEL GRUBER)
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Peter Gridling stand im Verdacht, Daten nicht gelöscht zu haben. Die Oberstaatsanwaltschaft wies die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an, die Ermittlungen zu unterlassen. Der Anfangsverdacht reiche nicht.

Der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus (BVT), Peter Gridling, hat seine weiße Weste wieder. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde am Freitag von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien eingestellt. Ein Anfangsverdacht habe sich nicht weiter erhärtet, hieß es seitens des Behördensprechers Michael Klackl am Freitag.

Das stellte die leitende Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei ihrer Befragung im U-Ausschuss zuletzt anders dar. „Der Anfangsverdacht hat sich erhärtet“, sagte Ursula Schmudermayer mehrmals – und versuchte damit, die von ihr angeordnete umstrittene Hausdurchsuchung zu rechtfertigen.

Von Daten, die nicht zu löschen waren

Die WKStA ermittelte aufgrund eines anonymen Pamphlets seit dem Sommer 2017 gegen Beamte des Innenministeriums und des BVT. BVT-Direktor Gridling und sein Stellvertreter werden seit 27. Februar als Verdächtige geführt. Sie sollen nicht veranlasst haben, dass gewisse Daten gelöscht werden. Unter anderem betraf das Akten des Anwalts Gabriel Lansky. Das BVT hatte gegen den Anwalt in der Causa rund um den kasachischen Diplomaten Rachat Alijew ermittelt. Lansky stand unter Verdacht, das österreichische Rechtsschutzsystem im Sinne des kasachischen Geheimdienstes KNB beeinflusst zu haben. Lansky bestritt das stets und ging gegen die Ermittlungen gerichtlich vor. Und bekam recht.

Dem BVT wurde dann aber vorgeworfen, die Ermittlungsdaten nicht wie (angeblich) vom Gericht angeordnet gelöscht zu haben. Diese Annahme beruht laut Staatsanwältin Schmudermayer vor allem auf den Aussagen von einem der vier Hauptbelastungszeugen. Diese Zeugen wurden vom politischen Kabinett von Innenminister Herbert Kickl an die WKStA vermittelt. Die Krux an der Geschichte: Die Staatsanwältin hatte diese Aussagen vor der Hausdurchsuchung schlicht nicht überprüft – wie sie im U-Ausschuss selbst aussagte.

Es hat nämlich nie eine Löschungsanordnung vom Gericht an das BVT gegeben, das war ihr entgangen. Obwohl das mittlerweile klar ist, führte die WKStA die Ermittlungen gegen Gridling weiter. Der beantragte daraufhin bei der WKStA die Einstellung der Ermittlungen.
Die war dazu zuerst nicht bereit. Es wurde ihr von der Oberstaatsanwaltschaft schließlich per Weisung angeordnet.

Hierarchisch gesehen steht die Oberstaatsanwaltschaft über der WKStA, die Berichtspflicht hat. Als die WKStA von Gridlings Antrag auf Einstellung berichtete, wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien von selbst aktiv und prüfte dessen Antrag eingehend. Und wies die WKStA daraufhin an, die Ermittlungen gegen den BVT-Direktor einzustellen. Es ist somit schon das zweite Mal, dass die Oberstaatsanwaltschaft an der Arbeit Schmudermayers im BVT-Verfahren kein gutes Haar lässt.

Zuletzt war das der Fall, als die Hausdurchsuchungen beeinsprucht wurden. Diese wurden in fast allen Bereichen als unzulässig erklärt. Die Begründung war damals ähnlich wie in Gridlings Fall: Der Anfangsverdacht erhärtete sich nicht.

Angezeigte Staatsanwältin

Mittlerweile gibt es schon etliche Beschwerden über Staatsanwältin Schmudermayer und ihr Vorgehen in dieser Causa. Anzeigen wegen Amtsmissbrauch liegen bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg vor, die sich damit beschäftigt. Trotzdem führt Schmudermayer den Fall weiter. Konsequenzen seien vorerst keine geplant, heißt es auf „Presse“-Anfrage aus dem Justizministerium am Freitag.

BVT-Direktor Peter Gridling war mit Einsprüchen nun übrigens schon das dritte Mal erfolgreich. Zwei Mal wurde ihm zuvor vom Bundesverwaltungsgericht Recht gegeben, als er seine Suspendierung beeinspruchte. Das Innenministerium stellte ihn daraufhin wieder ein und beauftragte ihn mit der Reform der Behörde. Diese soll bis spätestens nächstes Jahr im Juni fertig sein.

Wie Gridling die Sache sieht, wird er kommenden Mittwoch im U-Ausschuss berichten. Am Tag zuvor, Dienstag, werden Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber und die Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, Rede und Antwort stehen.

Opposition nicht überrascht

Die Opposition begrüßt die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft. Für SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan Krainer, kommt die Einstellung der Ermittlungen gegen Gridling "nicht überraschend". Von Anfang an hätten die Vorwürfe gegen ihn sehr konstruiert gewirkt und hätten ausschließlich auf den Aussagen der vom Innenministerium vermittelten Zeugen beruht.

Stefanie Krisper von den Neos bezeichnete es als "gut", dass die Oberstaatsanwaltschaft "nun spät aber doch dieser unwürdigen Posse ein Ende setzt". Diese auch von Krainer genannten, konstruierten Vorwürfe würden sich nun in Luft auflösen, meinte Krisper. Sie stellt sich nun auch die Frage, ob die vom Innenministerium "präparierten" Zeugen deshalb strafbares Handeln vorwarfen, um damit den Weg zur Hausdurchsuchung im BVT zu ebnen.

Auch Alma Zadic von der Liste Pilz meinte, dass erst durch das Verfahren gegen Gridling, die Razzia im BVT möglich gewesen sei. Sie argumentierte, dass die nun eingestellten, strafrechtlichen Ermittlungen dazu geführt hätten, dass die geheimen Akten nicht mehr sicher seien.

(APA)

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