Die Achtjährige wurde mit leichten Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt. Der Unfall ereignete sich auf dem Gehsteig, wo man laut Polizei mit dem E-Roller nichts verloren hat.
Ein 17-Jähriger hat am späten Donnerstagnachmittag mit einem E-Roller auf dem Gehsteig der Simmeringer Hauptstraße in Wien-Simmering eine Achtjährige niedergestoßen. Das Mädchen war in Begleitung seiner Eltern unterwegs und wurde mit leichten Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Laut Polizeisprecher Paul Eidenberger fuhr der Jugendliche vorschriftswidrig mit dem E-Roller auf dem Gehsteig, und das auch noch zu schnell. Laut Straßenverkehrsordnung gelten für E-Scooter und -Roller die selben Vorschriften wie für Fahrräder, wie Eidenberger erläuterte. Das bedeutet, dass Schutzwege und Gehsteige nicht befahren werden dürfen. Auch für Alkoholisierung und die Ausstattung der Scooter gelten die gleichen Bestimmungen wie für das Radfahren. Das gelte auch für die über 1000 Geräte der drei Leihfirmen, die sich in Wien angesiedelt haben. Der Jugendliche war auf einem solchen E-Roller unterwegs.
>> Scooter, E-Roller: Wann ist was wo erlaubt? [premium]
(APA)