Die Begutachtung der Novelle des Waffengesetzes ist zu Ende gegangen. Das neue Gesetz weckt alte Begehrlichkeiten.
Was Polizisten schon derzeit und laut einer Novelle des Waffengesetzes künftig auch Justizwachebeamten zusteht, nämlich automatisch einen Waffenpass zu erhalten und privat eine Waffe führen zu dürfen, weckt Kritik bei einer anderen Gruppe. So fordern die Bundesvereinigung der Milizverbände sowie die Plattform Wehrpflicht, dieses Recht auch Berufs- und Milizsoldaten zuzugestehen, die eine Kaderfunktion erfüllen.
Am Montag ist die Begutachtung des Gesetzes zu Ende gegangen. Dabei wurde vor allem die Definition von Sportschützen, aber auch jene für Schießsportvereine bemängelt. Der Hintergrund: Voraussetzung sind unter anderem 100 Vereinsmitglieder. Dies sie „absolut praxisfern“, so Bundessportorganisation und Schützenbund unisono. Von 684 Vereinen erreichten nur ungefähr 20 Prozent dieses Limit.
Auch die Definition als Sportschütze, die ein monatliches Training oder eine Mindestzahl an Wettkämpfen vorsieht, wird als nicht praktikabel und unerfüllbar bezeichnet. Zudem würde es dem Nachwuchs unmöglich gemacht, den Sport zu beginnen. Während praktisch alle Kommentare die generelle Erlaubnis von Schalldämpfern für Jäger begrüßen, da damit Gehörschäden verhindert werden, verstehen vor allem die Sportschützen nicht, warum diese für sie weiterhin nicht zur Verfügung stehen werden.
Messer, Pfefferspray verboten
Die Ausdehnung des Waffenverbots auf alle Formen von Waffen auf Drittstaatsangehörige, um diese von Stich- und Hiebwaffen fernzuhalten, wird von der Arbeiterkammer prinzipiell begrüßt. Allerdings sieht man das Verbot des Mitführens von Pfeffersprays kritisch.
(red./APA)