Nur Silvia Stantejsky, die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin, wird wegen Untreue und Bilanzfälschung angeklagt. Hartmanns Verhalten beurteilten die Staatsanwälte als strafrechtlich nicht relevant.
Seit Winter 2014 ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den ehemaligen Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann und die frühere kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der Bilanzfälschung.
Nun hat die WKStA ihre Ermittlungen beendet und ist dabei zu folgenden Ergebnis gekommen: Silvia Stantejsky, die über 35 Jahre in dem Haus am Ring tätig war und von allen stets als die „gute Seele“ bezeichnet wurde, wird wegen Untreue und Bilanzfälschung angeklagt werden. Im schlimmsten Fall muss sie mit einer Strafe von bis zu zehn Jahren rechnen, denn die vermeintlich veruntreute Summe übersteigt die Höhe von 300.000 Euro.
Matthias Hartmann hingegen wird nicht angeklagt. Sein Verhalten beurteilt die WKStA nicht als strafrechtlich relevant. Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Georg Springer haben die Staatsanwälte schon vor einigen Monaten beendet.
Springer und Hartmann bleibt es also erspart, die Anklagebank zu drücken. Allerdings werden diverse Aufenthalte am Straflandesgericht Wien auf sie zukommen, schließlich werden beide als Zeugen im Verfahren gegen Stantejsky befragt werden.
Wie geht es weiter?
Damit ist das strafrechtliche Kapitel für Hartmann geschlossen. Die gegenseitigen zivilrechtlichen Ansprüche (Hartmann gegen das Burgtheater und umgekehrt) sind deshalb allerdings noch nicht vom Tisch.
Zur Erinnerung: Nach seiner Entlassung hat Hartmann das Theater beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt, weil er die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses für rechtswidrig hält. Er verlangte, dass die Bundestheater-Holding, die Eigentümerin des Burgtheaters ist, ihm eine Kündigungsentschädigung zahlt sowie offene Gagen. Schließlich wäre sein Vertrag noch bis Ende 2019 gelaufen.
Umgekehrt hat die Burg bei Hartmanns Managerhaftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche angemeldet. Diese Versicherung wird für jedes Organ der Burg und der Holding abgeschlossen. Sie hat Prozesskosten, aber auch allfällige Schadenersatzansprüche gegen die versicherten Personen zu zahlen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mit einem konkreten Vorsatz gehandelt haben. Nachdem nun mit Amt und Siegel feststeht, dass Hartmann nicht vorsätzlich gehandelt hat, muss sich die Burg nur mehr mit seiner Versicherung einigen. Die Chancen sind also deutlich höher, dass auch diese Rechtsstreitigkeiten zügig ihr Ende finden.