Der 16-jährige Schüler, der im Mai in Wien ein siebenjähriges Kind getötet hat, soll in U-Haft noch gefährlicher geworden sein.
Wien. Das Verbrechen, das am 11. Mai im Ditteshof, einem Gemeindebau an der Heiligenstädter Straße, verübt worden war, hat österreichweit für Entsetzen gesorgt: Einem siebenjährigen Mädchen war die Kehle durchgeschnitten worden. Nun liegt eine (noch nicht rechtskräftige) Mordanklage vor.
Beim Angeklagten handelt es sich um den 16-jährigen Gymnasiasten K., der mit seiner Familie aus Tschetschenien nach Österreich geflüchtet ist (und hier zwecks besserer Integrationschancen von der Stadt Wien einen neuen Namen bekommen hat). Zur Zeit der Flucht war der nunmehrige Jugendliche drei Jahre alt.
Polizei befürchtete Racheakte
Zum Opfer wurde ein erst sieben Jahre altes Mädchen – ein Mädchen, das der Täter gut kannte. Beide Familien hatten regelmäßig Kontakt, lebten sie doch im selben Gemeindebau. Nach der Tat war über eine Fehde unter tschetschenischen Familien spekuliert worden, da auch die Familie des Opfers aus der russischen Föderation stammt. Dies ließ sich aber nicht erhärten. Auch der Anwalt der Opferfamilie, Nikolaus Rast, hatte erklärt, dass es für diese These keine Anhaltspunkte gebe. Jedoch waren seitens der Polizei etwaige Racheakte befürchtet worden, sodass die Familie des Täters in eine andere Wohnung gebracht wurde.
Als kaum nachvollziehbares Motiv hat der nunmehrige Angeklagte, der Schüler K., bei der Polizei „allgemeine Unzufriedenheit“ angegeben. Und er hat über das siebenjährige Mädchen gesagt: „Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort.“
Laut Anklage hatte der Bursch schon vor der Tat Mordfantasien. Staatsanwältin Monika Gansterer schreibt: „Der Angeklagte begann sich zumindest ab Ende 2017 mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen. Dabei malte er unterschiedliche Varianten aus, wie man einen Menschen töten könnte. Er wog ab, welche Methode er bevorzugen würde. Dabei schwankte er zwischen Erwürgen und Erstechen.“ Und weiter: „Er verbalisierte seine Mordgedanken und führte das Messer, welches später zur Mordwaffe werden sollte, zwei Tage in die Schule mit.“
K. hat das Kind, das ihn in der elterlichen Wohnung besucht hatte, in der Dusche getötet, um Blutspuren besser beseitigen zu können. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, ist aber durchaus zurechnungsfähig. In der Anklage heißt es: „In den Monaten nach der Ermordung (. . .) trat nunmehr eine komplizierende Psychose hinzu, die die Gefährlichkeit des Angeklagten zusätzlich dramatisch erhöht.“ Insofern sei eine Einweisung unumgänglich.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2018)