Dieter Romann hätte Verdächtigen des Mordes an 14-Jähriger nicht aus dem Irak herholen dürfen.
Berlin/Hannover/Wiesbaden. Der Fall der Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Susanna F. bei Wiesbaden (Hessen) im Mai hat nun ein eigenartiges Nachspiel: Der Verdächtige – ein junger irakischer Asylwerber, der nach der Tat samt Eltern und fünf Geschwistern in den Irak floh und in Kurdistan von lokalen Polizeikräften verhaftet wurde – war im Juni von einem Team um den Chef der deutschen Bundespolizei, Dieter Romann, nach Deutschland zurückgeholt worden. Mittlerweile aber wird deswegen gegen Romann wegen Freiheitsberaubung ermittelt: Er war nämlich juristisch zu der Aktion nicht befugt.
Das Innenministerium bestätigte das laut deutschen Medien infolge einer Anfrage der Grünen. Für Mordfälle sei nicht die Bundespolizei zuständig, sondern Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden der Bundesländer. Im Fall Susanna sei die Koordination der Ermittlungen beim Bundeskriminalamt (BKA) gelegen, das Ermittlungsverfahren leitete die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die konkreten Maßnahmen setzte das Polizeipräsidium Wiesbaden.
Romann (56) flog am 8./9. Juni mit zehn Bundespolizisten in den Nordirak und holte den mutmaßlichen Mörder, Ali B. (damals 21 Jahre), ab. Dem folgte Protest seitens der irakischen Regierung, da es kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland gibt. Die hessische Justiz fragte am 8. Juni beim deutschen Justizministerium um Einleitung eines Auslieferungsersuchens an, doch konnte das so schnell nicht bearbeitet werden.
Grüne: „Wider den Rechtsstaat“
Die Grünen sprechen von „eigenmächtiger Aktion des Bundespolizeichefs nach dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel“; das sei aber wider den Rechtsstaat. Die Bundesregierung sieht freilich keine Dienstverfehlung Romanns und lehnt ein Disziplinarverfahren ab.
B. soll Susanna F. aus Mainz am 22./23. Mai überfallen und verschleppt haben. Beamte fanden die Leiche am 6. Juni an einem Bahngleis. B. gestand die Tötung, aber nicht die Vergewaltigung. (ag.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2018)