Aus dem Archiv: Kriegsbeil begraben - Matthias Hartmann und Burgtheater einigen sich

PK BURGTHEATER-DIREKTOR HARTMANN 'BURG-SPIELZEIT 2013/2014'
APA/ROBERT JAEGER
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Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Ex-Burgtheater-Direktor und dem Burgtheater sind beigelegt. Keiner bekommt vom anderen auch nur einen Cent. Die Versicherung wird allerdings zur Kassa gebeten.

Matthias Hartmann kann die Causa „Burgtheater“ seit heute Vormittag wenigstens formal endgültig abhaken. In der Früh trafen sich alle Involvierten gemeinsam mit ihren Anwälten beim Arbeits- und Sozialgericht, um das noch anhängige arbeitsrechtliche Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich zu beenden. An diesen Dokument wurde seit Monaten in vielen geheimen Verhandlungsrunden gebastelt.

Halten sich alle Beteiligten an den frisch geschlossenen Vertrag, dann sollte bis auf folgende gemeinsame, öffentliche Stellungnahme künftig rein gar nichts mehr an die Öffentlichkeit dringen, denn sie haben "strengstes Stillschweigen vereinbart". Sie lautet:

„Nach Einstellung des Strafverfahrens gegen Matthias Hartmann haben die Burgtheater GmbH und Matthias Hartmann einen Schlussstrich unter ihre Rechtsstreitigkeiten gezogen. Die Erhebungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft haben ergeben, dass gegen Matthias Hartmann in seiner früheren Tätigkeit als künstlerischer
Leiter des Burgtheaters in Wien keine strafrechtlichen Vorwürfe bestehen. Die Parteien haben sich deshalb darauf verständigt, ihre gegenseitigen Rechtsstreitigkeiten zu beenden und die im März 2014 ausgesprochene fristlose Entlassung in eine einvernehmliche
Beendigung umzuwandeln. Mit heutigem Wissensstand hätten die Parteien anders gehandelt. Durch das lange Ermittlungsverfahren entstanden auf beiden Seiten finanzielle, zeitliche und persönliche Belastungen, was beide Parteien bedauern.“

Entlassung wird zu einer einvernehmlichen Auflösung

Verschwiegenheit hin oder her, die „Presse“ konnte trotzdem in Erfahrung bringen, auf welche Punkte sich Hartmann, das Burgtheater, aber auch PwC Österreich, die ehemaligen Wirtschaftsprüfer des Burgtheaters, im Wesentlichen geeinigt haben:

  • Die fristlose Entlassung vom 11. März 2014 wird in eine einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31. August 2014 umgewandelt. Seine Vertragsverlängerung (Hartmann hätte das Haus am Ring bis 2019 leiten sollen) gilt als rückwirkend aufgelöst.

  • "Hartmann soll möglichst in den Genuss der zu seinen Gunsten geleisteten Einzahlungen" in die Pensionskasse kommen. Dabei handelt es sich summa summarum um ein Deckungskapital von 111.000 Euro. Das Burgtheater hat nämlich für ihn bis 31.8.2014 sämtliche Pensionskassenbeiträge einbezahlt.
  • „Mit Abschluss des Vergleichs sind wechselseitig sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis zwischen Hartmann und dem Burgtheater zur Gänze bereinigt und verglichen, sodass keine Seite der anderen etwas zu bezahlen hat.“ Hartmann bekommt also nichts vom Burgtheater und das Burgtheater nichts von ihm. Das heißt aber nicht, dass nicht trotzdem Geld auf die Konten der Genannten fließt. Allerdings haben nicht sie persönlich, sondern ihre Versicherung (es ist ein und dasselbe Versicherungsunternehmen) die Schatulle zu öffnen.

Matthias Hartmann wurde nämlich, als er im September 2009 Direktor der Burg wurde, genauso haftpflichtversichert, wie jeder andere Geschäftsführer und jedes Aufsichtsratsmitglied des Burgtheaters auch. Thomas Drozda, Claus Bachler, Georg Springer, Silvia Stantejsky, Karin Bergmann, für sie alle bestanden und bestehen solche Manager-Haftpflichtversicherungen bei einem großen österreichischen Versicherungskonzern.

Dem Vertrag entsprechend hat sie im Streitfall Prozesskosten, aber auch allfällige Schadenersatzansprüche gegen die versicherten Personen zu zahlen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mit einem konkreten Vorsatz gehandelt haben. Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor wenigen Tagen alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen Hartmann eingestellt hat, stand einer Einigung mit der Versicherung und einem umfassenden gerichtlichen Vergleich nichts mehr entgegen. Denn eines ist Hartmann wie auch dem Burgtheater bewusst. Ein langes und teures Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht mit vielen peinlichen Befragungen wäre in niemandes Interesse gewesen. Und Hartmann hat verständlicher Weise vor allem einen Wunsch: Sich frei von Altlasten endlich wieder um eine Intendanz an einem Theater bewerben zu können.

Abstriche auf beiden Seiten

Wirtschaftlich haben also alle Abstriche gemacht und sich in der Mitte geeinigt, um einen Schlussstrich zu ziehen. Das heißt:

  • Die Manager-Haftpflichtversicherung von Hartmann, Stantejsky und Springer verpflichtet sich an das Burgtheater 450.000 Euro auf das Treuhandkonto des Burgtheater-Anwalts Bernhard Hainz zu zahlen. Mit dieser einmaligen Zahlung sind sämtliche Ansprüche des Burgtheaters und der Holding „aus welchem Rechtsgrund auch immer“ abgegolten.

  • Andererseits hat das selbe Unternehmen als Versicherer der Burg auch eine Summe an Hartmann, konkret 355.000 Euro, zu überweisen. Und von der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin der Burg Silvia Stantejsky wird Hartmann weitere 70.000 Euro erhalten. Auf alle weiteren Ansprüche hat sich Hartmann verpflichtet zu verzichten. Damit seien alle materiellen Schäden von Hartmann ersetzt worden, heißt es. Die immateriellen wären ohnehin nicht mehr auszugleichen.
  • Doch das Burgtheater erhält noch eine weitere halbe Million Euro, und zwar von der Haftpflichtversicherung der ehemaligen Wirtschaftsprüfer des Burgtheaters, PricewaterhouseCoopers (PwC) Austria. Dabei handelt es sich um jene Wirtschaftprüfungsgesellschaft, die vom Geschäftsjahr 2005/06 an fünf Jahre lang die Bilanzen des Burgtheaters geprüft und den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat.

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