Ungarn: „Es wird keine Sanktionen gegen uns geben“

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán kann auf Hilfe aus Polen zählen.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán kann auf Hilfe aus Polen zählen. (c) REUTERS (LISI NIESNER)
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Am Montag berät der Rat der EU erstmals das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn. In Budapest bleibt man gelassen.

Budapest/Brüssel. Ungarns Kanzleramtsminister Gergely Gulyás erwartet vom Artikel-7-Verfahren der EU gegen seine Regierung weder Sanktionen noch überhaupt ein tatsächliches Verfahren. Theoretisch kann bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien der Entzug des Stimmrechts drohen, wenn der Rat der EU die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Grundrechte“ feststellt. Dafür ist aber Einstimmigkeit im Rat nötig (ohne das betroffene Land). Und das, sagte Gulyás, sei „ausgeschlossen“. Immerhin hat Polen bereits sein Veto angekündigt. Umgekehrt wird Ungarn auch Polen schützen.

Gulyás hält es auch für eher unwahrscheinlich, dass die 4/5-Mehrheit im Rat (also 22 Länder) zustande kommt, die erforderlich wäre, um eine „Warnung“ an das betroffene Land auszusprechen, worauf dann ein „konstruktiver Dialog“ mit der betroffenen Regierung beginnen würde. Der Kanzleramtsminister stellte am Freitag in Budapest die Verteidigungslinie seiner Regierung vor, die er am kommenden Montag persönlich vertreten wird. Gulyás nannte das Verfahren einen „politischen Schauprozess“, in dem Ungarn aber so agieren werde, „als gehe es um inhaltliche Fakten“ – was ihm zufolge jedoch nicht der Fall sei.

Hundertseitige Stellungnahme

Bei der Sitzung am Montag will Gulyás den Ministern eine „hundertseitige Stellungnahme“ vorlegen, die die Vorwürfe des Europaparlaments im Detail entkräften soll. Sein zentraler Punkt: Ein Großteil der Konflikte um einzelne ungarische Gesetze sei in den Jahren bis 2014 im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren beigelegt worden. Die Gesetze etwa zur Regulierung der Medien oder der Funktionsweise der Justiz seien damals „Wort für Wort nach den Anregungen der EU-Kommission“ geändert und die entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren eingestellt worden. Diese Themen jetzt wieder zu Punkten der Anklage zu machen sei für die Zukunft der EU sehr gefährlich.

„Das würde signalisieren, dass es keinen Zweck hat, konstruktiv mit der Kommission zusammenzuarbeiten“, so Gulyás. Denn eine inhaltliche Einigung mit Brüssel habe demnach keine Bedeutung – eine Änderung der Gesetze nach den Vorschlägen der Kommission schütze die Mitgliedstaaten demnach nicht vor späteren, erneuten Vorwürfen in derselben Sache. Das sei auch vom Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit, um die es doch gehe, ein fragwürdiger Vorgang.

Ungarn ficht außerdem die Legalität des Auszählungsverfahrens an, mit dem das Europäische Parlament im September den Antrag annahm, ein Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn zu empfehlen. Dabei wurde Enthaltung nicht als abgegebene Stimme gezählt – wäre das geschehen, so wäre die erforderliche 2/3-Mehrheit nicht zustande gekommen. Ungarn zufolge ist das eine Verletzung der Abstimmungsregeln. Das Land hat deswegen Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Noch kein Beschluss

Große Dramatik ist bei dem Brüsseler Ratstreffen am Montag unter Vorsitz des österreichischen Europaministers Gernot Blümel nicht zu erwarten. Die EU-Kommission, konkret Vizepräsident Frans Timmermans, wird eine schriftliche Zusammenfassung ihrer Bedenken gegen die Entwicklung der rechtsstaatlichen Situation in Ungarn vorlegen. Einige Minister dürften Stellungnahmen abgeben. „Es ist aber noch nicht Zeit für eine formale Anhörung Ungarns“, sagte ein EU-Diplomat am Donnerstag.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2018)

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