Die Republik, die nicht an einem Tag entstand

Richard Konopas „Ausrufung der Republik vor dem Parlament“ ist in der Ausstellung „Die erkämpfte Republik“ im Wien-Museum zu sehen.
Richard Konopas „Ausrufung der Republik vor dem Parlament“ ist in der Ausstellung „Die erkämpfte Republik“ im Wien-Museum zu sehen.(c) Wien-Museum
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Im österreichischen Bildgedächtnis ist der eigentliche Staatsgründungsakt am 30. Oktober 1918 nicht präsent – was das Geschichtsbild bis heute prägt, sind die Tumulte auf der Rampe des Parlaments am 12. November 1918.

Im Jahr 1951, nach fünfjährigen Planungen, war der erste Saal des Museums der Ersten und Zweiten Republik im Leopoldinischen Trakt der Wiener Hofburg fertiggestellt. Dies sollte allerdings der einzige realisierte Saal des von Bundespräsident Karl Renner 1946 initiierten Museumsprojekts bleiben. Nach dem Tod Renners war das Museum eine politische Leiche, wenngleich die weiterhin tätige „Kommission zur Errichtung des Museums der Ersten und Zweiten Republik“ versuchte, eine zeitgeschichtliche Sammlung aufzubauen. Thema dieses ersten Saales war die Gründung von Staat und Republik 1918, künstlerisch vermittelt durch zwei Gemälde, die durch ihre Hängung nachgerade programmatisch gegenübergestellt erscheinen. Max Freys großformatiges Bild „Die Ausrufung der 1. Republik am 30. Oktober 1918 vom Balkon des Landhauses in Wien“ war raumbeherrschend, schräg gegenüber wurde Richard Konopas „Ausrufung der Republik vor dem Parlament“ platziert.

Konopas Gemälde war 1927 in der großen Festwochen-Ausstellung „Wien und die Wiener“ im Messepalast gezeigt und im darauffolgenden Jahr von der Stadt Wien erworben worden. Damit ist übrigens die zumeist genannte Datierung des Gemäldes mit 1918 fraglich. Ursula Storch, Leiterin der Sammlungen des Wien-Museums, weist auf die Begründung im Ankaufsakt hin: „Da wir, wie sich anlässlich der Ausstellung ,Wien und die Wiener‘ gezeigt hat, keine voll befriedigende bildliche Darstellung des für Wien & Österreich so bedeutungsvollen Ereignisses besitzen, wird der Ankauf des auch künstlerisch ausgezeichneten Bildes beantragt.“ Die Begeisterung des „Roten Wien“ für Konopas Darstellung des 12. November 1918 ist nachvollziehbar: Die Dominanz von roten Fahnen erweckt den Eindruck einer sozialdemokratischen Veranstaltung, die expressive Farbigkeit des Gemäldes vermittelt Dynamik und Aufbruchstimmung.

Wettbewerb zu Auftragswerk

Die Entstehungsgeschichte von Max Freys in düsteren Farben gehaltenem Ölbild ist hingegen geklärt: Es war ein Auftragswerk des neuen Museums in der Hofburg. Als Karl Renner in einem Schreiben an Bundeskanzler Leopold Figl, datiert mit 11. November 1946, die Schaffung „historischer Schauräume in der Hofburg“ anregte, übermittelte er auch seine bereits sehr konkreten Vorstellungen von den Räumlichkeiten, den Inhalten und den auszustellenden Objekten. Das Museum sollte über den gerade erst bezogenen Räumen der Präsidentschaftskanzlei eingerichtet werden, die Zeitspanne von 1918 bis in die Gegenwart umfassen und thematisch wie räumlich durch drei Abschnitte strukturiert sein. Der „Saal der Ersten Republik“, der „Saal der Katastrophe (Annexion, Weltkrieg)“ und der „Saal der Wiedererhebung“, wobei in jedem der drei Säle „ein oder mehrere größere Gemälde“ die „markantesten Vorgänge“ der jüngsten österreichischen Geschichte festhalten sollten. Für den Saal der Ersten Republik schlug Renner drei Bilder vor: „die „Konstituierung (im NÖ Landtagssaal) der Provisorischen Nationalversammlung 1918; – der Bericht über St. Germain in der Nationalversammlung; – allenfalls die ergreifende Abschiedsszene der übrigen Deutschen aus dem alten Österreich“. Es sei notwendig, so Renner weiter, umgehend „an namhafte Historienmaler Kunstaufträge zu vergeben“.

Die 1947 eingerichtete „Kommission zur Schaffung historischer Schauräume in der Hofburg“ fasste im November 1947 den Beschluss, nur für drei Ereignisse die „Herstellung neuer Kunstwerke“ ins Auge zu fassen: „1. Ausrufung der Ersten Republik, 2. Sitzung des Nationalrates bei der Beschlussfassung des Friedensvertrages von St. Germain. 3. Konstituierung der Provisorischen Staatsregierung im Jahre 1945“. Da „bekanntlich Historienmaler derzeit in Österreich kaum zu finden sind“, wurde die Ausschreibung eines Wettbewerbs beschlossen. Wie Richard Hufschmieds Forschungsarbeiten zur Geschichte des Museums und zum Schicksal seiner Objekte zeigen, blieb es beim Wettbewerb zur Darstellung der Republikgründung 1918. Weitere Historienbilder wurden nicht in Auftrag gegeben.

Der Gesellschaft der bildenden Künste Wiens und der Berufsvereinigung der bildenden Künste oblag es, Künstler für den geladenen Wettbewerb namhaft zu machen. Die Jury, bestehend aus Kommissionsmitgliedern, schied drei der Vorgeschlagenen (Eisenmenger, Holzinger und Meissner) als sogenannte Minderbelastete aus. Die Entwürfe von Franz Elsner, Max Frey, Erwin Dom Osen, Harald Reiterer und Lois Pregartbauer wurden im Juli 1948 begutachtet, in die engere Wahl kamen Franz Elsner und Max Frey. Bundespräsident Renner selbst soll die Entscheidung getroffen haben. Am 1. Oktober 1948 wurde der Auftrag an Max Frey erteilt. Mit der künstlerischen Umsetzung zeigten sich die Auftraggeber allerdings nicht zufrieden. Die Fahnen seien zu grell, und die wichtigsten handelnden Personen auf dem Balkon des niederösterreichischen Landhauses sollten „Porträtähnlichkeit“ erhalten, zudem wären das Wappen und der Schriftzug aus dem Gemälde zu entfernen. Der Künstler zeigte sich kompromissbereit. Nach einer Unterredung mit Wilhelm Klastersky, Kabinettsdirektor der Präsidentschaftskanzlei, erklärte er sich einverstanden, „die grellen Fahnenfarben so stark abzuschwächen, dass sie nicht so stark von der Mittelgruppe auf dem Landhausbalkon ablenken, und die Köpfe einiger Hauptbeteiligter auf dem Balkon nochmals zu übergehen“. Womöglich störten sich die Kommissionsmitglieder an der Dominanz von roten und schwarz-rot-goldenen Fahnen.

Dies war zwar historisch korrekt wiedergegeben, entsprach aber kaum dem großkoalitionär-österreichpatriotischen Identitätsbedürfnis der Zeit nach 1945. Die ungewöhnliche Integration von Schrift und Wappen behielt der Künstler jedoch bei. Über die Intention dieser ästhetischen Strategie lässt sich nur spekulieren. Womöglich sollte mit dem altertümlich anmutenden Stilmittel einer Inschrift im Ölbild ein ironischer Kommentar zum anachronistischen Auftrag einer Historienmalerei verbunden sein? Auch Freys Motivwahl lässt Fragen offen. Das Bild zeigt nämlich weder die von Bundespräsident Renner 1946 vorgeschlagene Konstituierung der Provisorischen Nationalversammlung im niederösterreichischen Landhaus am 30. Oktober noch die von der Kommission 1947 vorgeschlagene Ausrufung der Republik, die ja – entgegen den Angaben in Freys Bild-inschrift – erst am 12. November erfolgte. Der 1902 in Klosterneuburg geborene Max Frey konnte wohl kaum aus eigener Anschauung der Ereignisse schöpfen. Wilhelm Brauneder hat in seinem Plädoyer für die Anerkennung des 30. Oktober 1918 als dem eigentlichen Staatsgründungstag auf eine mögliche Vorlage hingewiesen. Die Zeichnung auf dem Titelblatt der Illustrierten Kronen Zeitung vom 1. November 1918 zeigt ein frappierend ähnliches Sujet, die Bildunterschrift lautet: „Der erste Tag von Deutsch-Oesterreich. Ansprachen an die Volksmenge vom Balkon des Landhauses“.

Renner legte 1946 den Fokus wohl ganz bewusst auf den eigentlich entscheidenden Moment der Staatsgründung. Am 21. Oktober 1918, in den dramatischen Tagen des Zerfalls der Habsburgermonarchie, hatten sich die Reichratsabgeordneten aller Parteien aus den deutschen Wahlkreisen der Habsburgermonarchie als Provisorische Nationalversammlung konstituiert. Getagt wurde im Gebäude des niederösterreichischen Landtags in der Herrengasse, denn im Parlament amtierte ja nach wie vor der Reichsrat, das kaiserlich-österreichische Abgeordnetenhaus. Am 30. Oktober 1918 nahm die Provisorische Nationalversammlung die von Karl Renner ausgearbeitete provisorische Verfassung des neuen Staates Deutschösterreich an und wählte einen 23-köpfigen Staatsrat mit drei Präsidenten, Franz Dinghofer (deutschnational), Jodok Fink, später abgelöst durch Johann Hauser (christlichsozial) und Karl Seitz (sozialdemokratisch). Der Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung „über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt“ war der eigentliche Staatsgründungsakt, und er beruhte auf der Selbstermächtigung und dem Konsens der Parteien.

Revolution im juristischen Sinn

Am 30. Oktober 1918 wurde die Regierungsform noch offengelassen. Am 11. November, zwei Tage nach der Abdankung des deutschen Kaisers, zeigte sich Kaiser Karl bereit, „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ zu verzichten. Damit stand der Weg zur Republik offen. Während in den deutschen Städten gewaltsame Zusammenstöße eskalierten, bereitete sich Wien auf die feierliche Ausrufung der Republik am kommenden Tag vor. Die Revolution war in Österreich nicht auf der Straße, sondern im Sitzungssaal des niederösterreichischen Landtages erfolgt, ohne Gewalt und Blutvergießen. In dieser „Revolution im juristischen Sinne“ (Thomas Olechowski) war es gelungen, die rechtlichen Grundlagen des neuen Staates in den Strukturen des bestehenden Herrschaftssystems zu etablieren. Selbst der parlamentarischen Geschäftsordnung wurde Genüge getan. Am 12. November fand die Habsburgermonarchie im Parlament ihr ordnungsgemäßes Ende. Um 11.10 Uhr trafen sich Abgeordnete des cisleithanischen Reichsrats – die zumeist in Personalunion auch Mitglieder der Provisorischen Nationalversammlung waren – zu ihrer letzten Sitzung. Nach einer Trauerminute für den am Vortag verstorbenen Abgeordneten Viktor Adler schlug der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dr. Gustav Groß, die Selbstauflösung vor. Allerdings gebe dafür, so Groß weiter, „die österreichische Verfassung, die ja für uns noch Gültigkeit hat, keine Handhabe“. Daher bleibe nichts anderes übrig, als die Sitzungen auszusetzen. Groß beantragte, „die heutige Sitzung aufzuheben und keinen Tag für die nächste Sitzung zu bestimmen“. Der Antrag wurde angenommen, die Sitzung nach zehn Minuten geschlossen. Um 11.20 Uhr war der habsburgische Reichsrat Geschichte. Ab 15 Uhr tagte die Provisorische Nationalversammlung erstmals im Parlament, auf der Tagesordnung stand der Beschluss des Gesetzes über die Staats- und Regierungsform: „Deutschösterreich ist eine demokratische Republik“ und „Deutschösterreich ist Bestandteil der Deutschen Republik“.

Schüsse und Tumult am 12. November

Die Proklamation der Republik Deutschösterreich wurde bekanntlich durch eine Gegenkundgebung von bewaffneten Roten Garden gestört, die ein Transparent mit der Parole „Hoch lebe die sozialistische Republik“ entrollten. Rotgardisten rissen die weißen Mittelstreifen aus den Fahnen mit den neuen Staatsfarben Rot-Weiß-Rot, gehisst wurden die aneinander geknüpften roten Stoffbahnen, Symbol einer sozialistischen Räterepublik. Als Schüsse fielen, entstand ein Tumult, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen.

Womöglich wollte Karl Renner 1946 mit dem vorgeschlagenen 30. Oktober bewusst einen Kontrast zum turbulenten 12. November schaffen. Im österreichischen Bildgedächtnis ist der eigentliche Staatsgründungsakt am 30. Oktober 1918 jedenfalls nicht präsent – was das Geschichtsbild prägt, sind die Tumulte auf der Rampe des Parlaments am 12. November 1918, festgehalten in Fotografien und zwei Filmdokumenten, die mit ihren unterschiedlichen Perspektiven in der Eröffnungsausstellung des Hauses der Geschichte Österreich gegenübergestellt werden.

ZUR PERSON

Heidemarie Uhl ist Zeithistorikerin an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Lehrbeauftragte an den Universitäten Wien und Graz sowie Mitglied des internationalen wissenschaftlichen Beirates für das Haus der Geschichte Österreich (hdgö).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2018)

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