Ein Drittel der Arbeitslosen würden durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe keine Versicherungsleistung mehr erhalten. Menschen mit Behinderung wären besonders betroffen, errechnete das Wirtschaftsforschungsinstitut.
Die anstehende Reform von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung sorgt für innenpolitische Unruhe. Laut einer internen WIFO-Studie für das Sozialministerium würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Besonders betroffen wären Behinderte. Die SPÖ fordert nun die
Wie die "Krone" am Wochenende berichtete, hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) für das Sozialministerium die Auswirkungen der Reform durchgerechnet und kommt zu folgendem Ergebnis: Besonders betroffen sind Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer, 121.000 Arbeitslose erhalten im neuen System keinerlei Leistungen mehr.
Die SPÖ fordert nun die Offenlegung der Studie. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner verlangte zudem von der Regierung, von ihren Plänen, die "die Schwächsten in unserem Land" treffen würden, sofort Abstand zu nehmen. "Die Zahlen des WIFO legen nun erstmals offen, dass die von der Regierung geplante Abschaffung der Notstandshilfe 121.000 Arbeitslose, darunter 77 Prozent Österreicher betrifft. Das sind Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Sie bekommen durch den Wegfall der Notstandshilfe weniger Geld und weniger Pension," so Rendi-Wagner in einer Stellungnahme am Sonntag.
80 Prozent österreichische Staatsbürger
Nach APA-Informationen wären 37.000 davon Menschen mit einer Behinderung. 48 Prozent der behinderten Arbeitslosen würden damit keine Leistung mehr erhalten, da sie überproportional lange für die Arbeitssuche brauchen. Aus der Versicherungsleistung herausfallen würden zudem auch 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Die Statistiken des Arbeitsmarktservices (AMS) zeigen, dass fast 80 Prozent der Notstandshilfe-Bezieher österreichische Staatsbürger sind und mehr als ein Drittel 50 Jahre und älter ist.
Die geplante Reform des Arbeitslosengeldes sieht vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei langer Versicherungszeit verlängert wird und die Nettoersatzrate zu Beginn höher sein soll. Wenn man länger arbeitslos ist, fällt man nicht wie bisher in die Notstandshilfe, sondern kann die Mindestsicherung beantragen. Damit würde, so die Kritik, der Staat künftig auf das Vermögen von Arbeitslosen zugreifen. Man darf nur mehr ein Vermögen bis zu 4.200 Euro behalten.
Strache: Kein Zugriff auf Vermögen
Die FPÖ versucht diese Befürchtungen zu zerstreuen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versicherte letzte Woche, dass die Notstandshilfe auch nach der geplanten Reform eine Versicherungsleistung bleiben und es keinen Zugriff auf Vermögen geben werde.
Der Vizekanzler bestätigt jedoch, dass man künftig fünf Jahre im Land leben wird müssen, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben. "Bei Ausländern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung Neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung Neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebedürftigen profitieren", so Strache.
Laut der Tageszeitung "Österreich" sollen Zuwanderer bei der Mindestsicherung in bar nur mehr 350 Euro erhalten. Die Länder sollen zusätzliche Sachleistungen anbieten können - also Wohnraum, Bekleidung etc.
(APA)