Notstandshilfe-Entfall trifft Menschen mit Behinderung

 Laut einer Wifo-Studie für das Sozialministerium würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Besonders betroffen wären Behinderte.
Laut einer Wifo-Studie für das Sozialministerium würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Besonders betroffen wären Behinderte.(c) APA/AFP/PHILIPPE LOPEZ
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Laut Wifo fallen durch die Neuregelung 121.000 Personen aus der Arbeitslosenversicherung.

Wien. Die anstehende Reform von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung sorgt für innenpolitische Unruhe. Laut einer Wifo-Studie für das Sozialministerium würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Besonders betroffen wären Behinderte.
Wie die „Kronen Zeitung“ am Wochenende berichtete, hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) für das Sozialministerium die Auswirkungen der Reform durchgerechnet und kommt zu folgendem Ergebnis: Besonders betroffen sind Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer, 121.000 Arbeitslose erhalten im neuen System keinerlei Leistungen mehr.

"Noch kein Endergebnis"

Nach APA-Informationen wären 37.000 davon Menschen mit einer Behinderung. 48 Prozent der behinderten Arbeitslosen würden damit keine Leistung mehr erhalten, da sie überproportional lange für die Arbeitssuche brauchen. Aus der Versicherungsleistung herausfallen würden zudem auch 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Die Statistiken des Arbeitsmarktservices (AMS) zeigen, dass fast 80 Prozent der Notstandshilfe-Bezieher österreichische Staatsbürger sind und mehr als ein Drittel 50 Jahre und älter ist.

Das Wifo wies am Sonntag darauf hin, dass die kolportierten Zahlen noch kein Endergebnis seien. Die vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie sei noch in Arbeit, darin würden mehrere Szenarien analysiert.
Die geplante Reform des Arbeitslosengeldes liegt im Detail noch nicht vor, laut Koalitionspakt sieht sie aber vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei langer Versicherungszeit verlängert wird und die Nettoersatzrate zu Beginn höher sein soll. Wenn man länger arbeitslos ist, fällt man nicht wie bisher in die Notstandshilfe, die abgeschafft wird, sondern kann die Mindestsicherung beantragen.

Das hätte für die Betroffenen eine Reihe von Nachteilen: Die Mindestsicherung ist in vielen Fällen niedriger als die Notstandshilfe, das Partnereinkommen wird angerechnet, man darf nichts dazuverdienen, bekommt keine Wohnbeihilfe, und die Zeiten werden nicht für die Pension angerechnet. Schließlich würde der Staat bei der derzeitigen Rechtslage auch auf das Vermögen der Arbeitslosen zugreifen: Bei Bezug der Mindestsicherung darf man nur noch ein Vermögen bis zu 4.200 Euro behalten.

Die FPÖ versucht, diese Befürchtungen zu zerstreuen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versicherte letzte Woche, dass die Notstandshilfe auch nach der Reform eine Versicherungsleistung bleiben und es keinen Zugriff auf Vermögen geben werde. Er bestätigt aber, dass man künftig fünf Jahre im Land leben wird müssen, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. Bei geringen Deutschkenntnissen oder Verweigerung von AMS-Kursen werde es eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. (APA/red.)

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