Ärztegesetz

Erweiterter Ärztevorbehalt kontraproduktiv?

Handauflegen war laut VwGH-Erkenntnis ohne Arzt erlaubt.
Handauflegen war laut VwGH-Erkenntnis ohne Arzt erlaubt. (c) APA
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Die Koalition will den Kreis jener Tätigkeiten erweitern, die nur von ausgebildeten Medizinern erbracht werden dürfen. Dadurch könnten aber spirituelle und energetische Anwendungen ungewollt wissenschaftlichen Anschein erhalten.

Wien. In einem Entwurf zur Novellierung des Ärztegesetzes will die Koalition den sogenannten ärztlichen Vorbehalt erweitern, also den Kreis jener Leistungen, welche nur von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden dürfen. Darunter versteht das Gesetz jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit; es zählt beispielhaft die Untersuchung, Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten oder Störungen auf. Durch die Novelle sollen nun auch Tätigkeiten den Ärzten vorbehalten sein, die nicht auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

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