Nach einem Jahr Haltedauer kann man Kryptowährungen steuerfrei verkaufen. Das gilt jedoch nicht unbedingt, wenn man sie zwischendurch gegen andere Coins getauscht hat. Auch sollte man Transaktionen stets dokumentieren.
Seit etwa zehn Jahren gibt es Bitcoin, im Laufe der Jahre gesellten sich andere Kryptowährungen und Token hinzu, und ihre Preise sind in den vergangenen Jahren teilweise exorbitant gestiegen. Vor acht Jahren etwa wurde ein Bitcoin um zehn Cent gehandelt, vor sieben Jahren um 2,50 Dollar und vor sechs Jahren um knapp zwölf Dollar, wie Bloomberg-Daten zeigen. Dann erst fand die älteste Kryptowährung breite Aufmerksamkeit auf dem Massenmarkt. Vor fünf Jahren kostete eine Einheit 183 Dollar. Inzwischen sind es mehr als 5000 Dollar. So mancher frühe Investor ist zum mehrfachen Euro- oder Dollar-Millionär geworden.
Die gute Nachricht für Anleger aus Österreich: Wer Bitcoin –oder andere Kryptowährungen oder Goldmünzen – länger als ein Jahr hält, kann sie steuerfrei veräußern. Die auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerberaterin Natalie Enzinger präzisiert: „Wer am 15. November 2016 Bitcoin gekauft hat, konnte sie am 16. November 2017 steuerfrei veräußern.“ Verkauft man die digitalen Kryptowährungseinheiten innerhalb eines Jahres, unterliegen die Gewinne der progressiven Einkommensteuer, man zahlt also bis zu 50 (im Extremfall bis zu 55) Prozent. Da ist man mit Aktien günstiger dran, deren realisierte Gewinne mit 27,5 Prozent zu versteuern sind, dafür unabhängig von der Behaltedauer.
Verluste im Folgejahr helfen gar nichts
Nun kann man auch bei Kryptowährungen realisierte Gewinne mit Verlusten ausgleichen, allerdings nur, wenn sie im gleichen Kalenderjahr anfallen. Und das ist oft schwierig: „Haben die Anleger im Vorjahr tendenziell Gewinne erzielt, so fallen heuer häufig Verluste an“, stellt Enzinger fest. Gewinn- und Verlustausgleich ist mit anderen Kryptowährungen oder Gold möglich, nicht aber mit Aktien.