Ob den betroffenen Patientinnen durch die Täuschung ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, wird derzeit von der Wiener Patientenanwaltschaft untersucht.
„Fassungslos“ reagiert die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz auf das gestrige „Presse“-Interview von Michael Gnant – jenem AKH-Brustkrebsspezialisten, der seinen Namen in Hunderte Protokolle von Operationen eingetragen lassen haben soll, obwohl er diese gar nicht selbst durchführte. Sie weist darauf hin, dass bisher die OP-Protokolle von 60 Patientinnen überprüft wurden, die zwischen Mitte 2017 und Mitte 2018 von Michael Gnant operiert worden sein sollen. In mehr als 90 Prozent der Fälle stellte sich heraus, dass Gnant sie nicht operiert hat, obwohl er als Chirurg angeführt wurde.
Gnant, der die Unregelmäßigkeiten auf die Unachtsamkeit seiner Mitarbeiter und Fehler im „nicht mehr zeitgemäßen“ Dokumentationssystem zurückführt, lebt laut Pilz „offenkundig in einer anderen Welt“. Seine Argumente seien „Nebelbomben“ und „Ablenkungsmanöver“.
Pilz hat das AKH bereits aufgefordert, sämtliche von den Fälschungen betroffene Patientinnen schriftlich zu verständigen und ihnen die Kontaktaufnahme mit ihr zu empfehlen. Die Frauen könnten sich natürlich auch von sich aus bei ihr melden. Wie geht es nun im „Fall Gnant“ weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.