Europäische Sichtweise. Mit Bedauern und Ungeduld harrte man in Brüssel der Londoner Entscheidung.
Brüssel. Kurz nachdem Premierministerin May bekannt gegeben hatte, dass ihre Regierung der Brexit-Einigung zugestimmt habe, wurde der Vertrag von der EU-Kommission auch veröffentlicht. Und EU-Chefverhandler Michel Barnier trat um 21 Uhr vor die Kameras und zeigte sich zufrieden: „Die Rechte der Bürger haben für uns immer höchste Priorität gehabt, und zwar sowohl jene der EU-Bürger im Großbritannien als auch jene der Briten, die sich in der EU aufhalten. Mit diesem Übereinkommen werden sie ihr Leben in ihrem Aufenthaltsstaat genauso leben können wie vor dem Brexit“, betonte er.
Unklar bleibt dennoch, ob Premierministerin Theresa May nach ihrem Regierungskabinett auch eine Mehrheit im House of Commons von diesem Abkommen überzeugen kann. Es beinhaltet drei Grundsätze: Erstens wird die EU keine Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen der Republik Irland und Nordirland akzeptieren. Zweitens werden die Briten sich nach Ende der zweijährigen Übergangsphase, in der sie vollinhaltlich an Europarecht und Urteil des Gerichtshofs der Union in Luxemburg gebunden sind, keine Vorzugsbehandlung in der dann übrig bleibenden reinen Zollunion mit der EU erwarten dürfen.
Drittens hat Brüssel es in der Hand, wie groß der Spielraum des künftig ausgetretenen Königreichs bei der Verhandlung von Freihandelsabkommen mit dem Rest der Welt ist.