Sektsteuer: Abschaffung "des größten Schwachsinns der letzten Jahre“ gefordert

(c) Clemens Fabry
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Die Aufwendungen für die Verwaltung fressen die Einnahmen des Staates auf. Die Schaumweinsteuer belastet Hersteller und Händler. Die Wirtschaftskammer Wien fordert nun deren Abschaffung.

Vor mehr als vier Jahren wurde in Österreich die Sektsteuer wieder eingeführt. Einen Euro pro Liter macht sie aus. Die Steuereinnahmen blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Der ehemalige Schlumberger-Chef Eduard Kranebitter hatte die Einführung als „den größten Schwachsinn der letzten Jahre“ bezeichnet. Nun fordert die Wiener Wirtschaftskammer in einer Aussendung deren Abschaffung.

Für den Kunden entspricht der Sektsteuer-Aufschlag einer Preiserhöhung von durchschnittlich 25 Prozent. Dadurch ist der Sektabsatz um 25 Prozent gesunken und die Branche hat 300 Arbeitsplätze verloren, so die Wiener Wirtschaftskammer. Gleichzeitig trifft die Schaumweinsteuer nur heimische Sekthersteller, nicht aber Produzenten von Prosecco und Frizzante aus dem Ausland.

Kaum Einnahmen für den Staat

Der heutige Tag des Sekts sei leider kein Grund zum Feiern, denn die Schaumweinbranche werde in Österreich massiv gebremst , sagt Ernst Polsterer-Kattus, Sprecher der Sektindustrie in der Wirtschaftskammer Wien. Die Schaumweinsteuer bringe dem Staat aber unter dem Strich kaum Einnahmen, ergänzt Rainer Trefelik, Wiener Obmann des Handels.
Die Einnahmen des Staates sind hingegen gering: Von 18,5 Millionen Euro jährlich, mit denen der Fiskus ursprünglich kalkuliert hat, bleiben nach den Abzügen gerade einmal 2,5 Millionen Euro über.

Beide Branchenvertreter fordern daher die Schaumweinsteuer per April 2019 abzuschaffen. „Dieser Zeitpunkt würde allen Beteiligten genügend Vorlaufzeit für die technische Umsetzung geben“, sagt Polsterer-Kattus. Die Schaumweinsteuer wurde 2005 schon einmal abgeschafft.

Auch der Verfassungsgerichtshof hatte die Schaumweinsteuer nicht gekippt, sondern ihre Verfassungsmäßigkeit bestätigt (G 28/2015-12).  Das Bundesfinanzgericht hatte den Fall 2015 vor das Höchstgericht gebracht, weil es gegen das Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Unter anderem, weil die Steuer zwar Sekt und Champagner betrifft, Prosecco Frizzante oder Perlwein aber im Normalfall nicht.

(red./herbas)

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