München (ag.). Muslimische Lehrerinnen dürfen in Bayern auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Montag eine Klage der islamischen Religionsgemeinschaft Berlin zurückgewiesen und das gesetzliche Verbot, das Ende 2004 verabschiedet worden war, für verfassungskonform erklärt. Der Richter folgte der Argumentation der bayrischen Landesregierung, nach deren Ansicht Schüler das Kopftuch als Symbol für verfassungsfeindliche Werte wie die Diskriminierung von Frauen verstehen können.
Die klagende Religionsgemeinschaft, die sich als Sprachrohr der Muslime in Deutschland versteht, zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Sie sieht in dem Kopftuchverbot eine Ungleichbehandlung, weil nach der gesetzlichen Regelung Nonnen weiterhin in ihrer jeweiligen Nonnentracht unterrichten dürfen. Die bayrische Regierung hatte diese Unterscheidung damit begründet, dass die Ordenstracht christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerten entspreche.