Faßmann für "breite rechtliche Absicherung" von Kopftuchverbot

Symbolbild: Schülerinnen mit Kopftuch
Symbolbild: Schülerinnen mit Kopftuchimago
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Der Bildungsminister hofft auf eine Verfassungsmehrheit, die SPÖ stellt für eine solche Bedingungen. Über "die Brücke" der einfachgesetzlichen Verabschiedung will Faßmann nur "steigen, wenn es notwendig ist".

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) strebt eine "breite rechtliche Absicherung" des geplanten Kopftuchverbots an den Volksschulen an. Sollte eine Verfassungsmehrheit allerdings nicht möglich sein, sei auch eine einfachgesetzliche Verabschiedung möglich, so Faßmann im Ö1-Mittagsjournal. "Aber da würde ich erst über die Brücke steigen, wenn es notwendig ist."

Wichtig sei aber grundsätzlich eine gesetzliche Verankerung. Dabei gehe es um die Frage: "Wie geht ein säkularer Staat mit religiöser, aber auch religiös verbrämter traditioneller Symbolik um." Das könne und solle ein Ministerium nicht einfach über einen Erlass regeln.

>>> Von Spanien bis Dänemark: Die "Kopftuchregeln" in Europa

ÖVP und FPÖ argumentieren bei der Frage der einfachgesetzlichen Zulässigkeit mit der öffentlichen Ordnung: Eingriffe in Grundrechte wie die Religionsfreiheit seien dann zulässig, wenn sie vorhersehbar seien, ein legitimes Ziel verfolgten und verhältnismäßig seien. Zu diesen Zielen zählten etwa der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit und der Moral sowie der Schutz der Rechte Dritter. Die Orientierung an religiösen Werten dürfe auch nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung stehen.

Das Tragen des islamischen Kopftuches bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit könne aber zu einer frühzeitigen, insbesondere geschlechtlichen, Segregation führen, welche mit den österreichischen Grundwerten und gesellschaftlichen Normen nicht vereinbar sei. Die öffentliche Ordnung soll nun durch die Vermeidung einer Segregation nach Geschlecht und damit der Gleichberechtigung von Mann und Frau erreicht werden. Außerdem soll die Information über den persönlichen körperlichen Entwicklungsstand von Schülerinnen sowie über das Religionsbekenntnis bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ausrichtung des Islam geschützt werden.

Im Bildungsministerium will man außerdem, dass das Verbot für öffentliche wie auch private Schulen gilt.

SPÖ stellt Bedingungen, IGGÖ zeigt sich erbost

Die SPÖ hat bereits angekündigt, ein solches Verbot nur im Rahmen eines Gesamtpakets mittragen zu wollen. Als Einzelmaßnahme könne es ihrer Ansicht nach nicht zur Lösung der Integrationsprobleme beitragen.

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ibrahim Olgun, übte indes heftige Kritik am Kopftuch-Vorhaben an sich. Der FPÖ warf er in diesem Zusammenhang am Montag eine "menschenverachtende Geisteshaltung" vor und meinte, "dass hier auf dem Rücken von Kindern populistische und ausgrenzerische Politik betrieben wird, zeigt wie schamlos und letztklassig die FPÖ" vorgehe. "Kein Mädchen und keine Frau, unabhängig von ihrem Alter, darf gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen", stellte Olgun fest. "Genauso wenig dürfen Mädchen gezwungen werden, ihr Kopftuch abzulegen."

Für Olgun handelt es sich um ein politisches Ablenkungsmanöver und einen Schnellschuss. Die Regierung spare auf der einen Seite in Sachen Integration an allen Ecken und verkaufe auf der anderen Seite Verbote gegenüber Muslimen als Integrationsmaßnahmen. Von einem Gesamtkonzept im Bildungs- und Integrationsbereich sei keine Spur, meinte der scheidende IGGÖ-Präsident in einer Aussendung.

>>> Faßmann im Ö1-"Mittagsjournal"

(APA/Red.)

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