Familienbeihilfe: Absage an indexiertes Kindergeld

Geht es nach der österreichischen Bundesregierung, so sollen EU-Arbeitnehmer eine angepasste Familienbeihilfe erhalten, wenn ihre Kinder noch im Herkunftsland leben.
Geht es nach der österreichischen Bundesregierung, so sollen EU-Arbeitnehmer eine angepasste Familienbeihilfe erhalten, wenn ihre Kinder noch im Herkunftsland leben. (c) REUTERS (© Kacper Pempel / Reuters)
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Ein Vorstoß von Österreich, Deutschland und Dänemark, die Familienbeihilfe an das Preisniveau des jeweiligen Landes anzupassen, ist im Europaparlament gescheitert.

Brüssel. Österreichs Regierung bewegt sich mit der beschlossenen Indexierung der Familienbeihilfe weiterhin auf dünnem rechtlichen Eis. Ein Versuch, das EU-Recht im Sinne der ab 1. Jänner in Kraft tretenden Kürzung des Kindergelds für in Osteuropa lebende Familienangehörige zu adaptieren, ist am Dienstag im Europaparlament gescheitert. Mit klarer Mehrheit hat der Beschäftigungsausschuss Anträge von österreichischen, deutschen und dänischen Abgeordneten zur Reform der betreffenden EU-Regeln abgelehnt.

Damit droht Österreich weiterhin ein Vertragsverletzungsverfahren, sollte es die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer wie geplant an das Preisniveau des Aufenthaltsorts der Kinder anpassen. „Die Mehrheit der Abgeordnetenkollegen hat eine Gelegenheit verpasst, sich für mehr Gerechtigkeit einzusetzen“, zeigte sich ÖVP-Europaabgeordneter Heinz Becker enttäuscht. Er argumentiert, dass „die Lebenserhaltungskosten in Europa ganz unterschiedlich“ seien, deshalb wäre es ungerecht, „wenn alle das Gleiche gezahlt bekommen“.

Anders sehen das die Abgeordneten der betroffenen Länder. „Das ist eine positive Entscheidung für Kroatien“, so die christdemokratische kroatische Abgeordnete Dubravka Šuica. „Ich habe in meinen an die EU-Kommission gerichteten Fragen immer wieder betont, dass derartige Maßnahmen innerhalb der EU zur Spaltung führen würden und Kinder von Ausländern, deren Familien nicht im selben Land leben, zu Bürgern zweiter Klasse machen würden. Mobile Arbeitnehmer haben die gleichen Rechte auf Kindergeld wie einheimische Arbeiter, unabhängig davon, wo sich die Kinder befinden.“

Die Abgeordneten der Sozialdemokraten wandten sich geschlossen gegen die Indexierung von Kindergeld. „Falsche Behauptungen über ,Sozialtourismus‘ werden seit Langem als Entschuldigung dafür vorgebracht, keine gleichen sozialen Rechte zu gewähren oder jegliche Versuche zur Koordinierung zu verhindern“, erklärte Guillaume Balas, der französische Verhandlungsführer. „Studien zeigen klar, dass es keinen massiven Sozialtourismus in Europa gibt.“ Ähnlich auch der Tenor der österreichischen Grünen Monika Vana: „Eine Indexierung der Familienbeihilfe schwächt unser soziales Europa, trifft vor allem Frauen und Kinder und ist eine Abschottungspolitik. Gleiche Versicherungsbeiträge müssen zu gleichen Leistungen führen.“

Sieben EU-Staaten klagen

Sieben Mitgliedstaaten haben in einem Brief an die Europäische Kommission zu der im Nationalrat mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ beschlossene Reform der Familienbeihilfe bereits Beschwerde eingereicht. Es handelt sich um Tschechien, die Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien. Sie forderten Arbeitskommissarin Marianne Thyssen vorige Woche auf, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme zu klären. „Diese Maßnahme wird Familien aus den Ländern der Visegrád-Staaten extrem treffen“, sagte der slowakische Sozialminister, Jan Richter, dessen Land derzeit den Vorsitz in dieser Gruppe, die aus Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei besteht, innehat. Er sprach von 87.500 slowakischen Kindern, die betroffen wären.

In Brüssel wird mit einem Verfahren gegen Österreich vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) gerechnet. Auf Anfrage der „Presse“ hieß es seitens der Kommission, man „analysiere das Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht“. Formale Schritte zur Eröffnung eines Verfahrens gegen die Republik kann die Behörde allerdings erst nach Kundmachung der Indexierung im Bundesgesetzblatt ergreifen. Diese ist noch nicht erfolgt.

Verliert die Bundesregierung dieses Verfahren, muss die Republik die gekürzte Familienbeihilfe voraussichtlich rückwirkend in bisheriger Höhe ausbezahlen. Dieses Argument verfängt bei der Bundesregierung jedoch ebenso wenig wie die Sorge, dass im Fall der Kürzung der Kinderbeihilfe weniger Osteuropäerinnen bereit wären, als Pflegerinnen nach Österreich zu kommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2018)

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