Ärztegesetz kommt ohne umstrittenen Alternativmedizin-Passus

Auch Hautanalysen oder Massagen wären unter "komplementäre Heilverfahren" gefallen - Kernbereiche etwa des Kosmetikerberufs, argumentierte die Wirtschaftskammer. (Symbolbild)(c) imago/Olaf D�ring (imago stock&people)
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Der Ärztevorbehalt für komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Der Ministerrat hat am Mittwoch das neue Ärztegesetz beschlossen. Nach heftiger Kritik wurde der ursprünglich geplante Ärztevorbehalt für komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren wieder herausgenommen. Das Gesetz soll nun im Dezember vom Nationalrat beschlossen werden.

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Im ursprünglichen Entwurf hatte es noch geheißen, die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasse jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit "einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren". Wie ÖVP-Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz mitteilte, ist dieser Passus in der nun vom Ministerrat beschlossenen Version nicht mehr enthalten.

Vorangegangen war dieser Streichung heftige Kritik im Begutachtungsverfahren. So hatten sich nicht nur die Anbieter von alternativen Verfahren - wie etwa Osteopaten - massiv dagegen gewehrt, sondern auch die Wirtschaftskammer. Letztere hatte darauf hingewiesen, dass unter komplementäre Heilverfahren auch Hautanalysen oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetikern, Fußpflegern und Masseuren gehöre. Auch Wohlfühlangebote etwa in Hotels könnten betroffen sein.

Nach wie vor enthalten sind in dem nun vom Ministerrat beschlossenen Entwurf die Möglichkeit für Ärzte andere Ärzte anzustellen, Änderungen bei der Notarztausbildung und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende.

(APA)


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