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Kopftuchverbot im Kindergarten: Niederösterreich plant bis zu 440 Euro Strafe

Wer gegen das Kopftuchverbot im Kindergarten verstößt, soll künftig bis zu 440 Euro Strafe berappen. Die niederösterreichische ÖVP setzt damit um, was die FPÖ schon für Volksschulen vorgeschlagen hat.

Niederösterreich will Verstöße gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten mit Strafen bis zu 440 Euro sanktionieren. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger kündigte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag in der morgigen Landtagssitzung an, der Beschluss soll im Dezember gefasst werden. Zudem fordert die niederösterreichische Volkspartei ein Kopftuchverbot in Pflichtschulen für Mädchen bis 14 Jahre.

"In der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinderbetreuung ist festgelegt, dass die Länder Maßnahmen gegen Verstöße des darin enthaltenen Kopftuchverbots setzen, womit auch entsprechende Sanktionen verbunden sind", sagte Schneeberger. Der Antrag auf Änderung des niederösterreichischen Kindergarten- und des Kinderbetreuungsgesetzes sieht Strafen in Höhe von bis zu 440 Euro für Erziehungsberechtigte vor, die ihre Töchter mit Kopftuch in den Kindergarten schicken, hieß es in einer Aussendung. "Wir gehen dadurch als erstes Bundesland voran, weil wir wirksame Maßnahmen setzen wollen, um dem Recht auf Selbstbestimmung von Mädchen zum Durchbruch zu verhelfen", meinte Schneeberger.

Die FPÖ hatte am Dienstag denselben Vorschlag für etwaige Sanktionierungen in der Volksschule - wo ebenfalls ein Kopftuchverbot angedacht wird - vorgebracht.

Nur "vereinzelte Fälle" in niederösterreichischen Volksschulen

Der ÖVP-Klubobmann begrüßte zudem den Initiativantrag von Türkis-Blau auf Bundesebene zum Kopftuchverbot in Volksschulen: Man werde einen entsprechenden Resolutionsantrag für Dezember, "in dem wir ein Verbot des Tragens in Pflichtschulen bis zur Erreichung der Religionsmündigkeit, also der Vollendung des 14. Lebensjahres, fordern". Es gehe darum, "Mädchen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und gerade in Ballungsräumen Parallelgesellschaften zu verhindern".

Aus dem Büro von Bildungsdirektor Johann Heuras hatte es dazu geheißen, dass das Tragen von Kopftüchern an Volksschulen bisher "kein großes Thema" gewesen sei. "In vereinzelten Fällen" sei das Kopftuch bisher von Volksschülerinnen getragen worden. In Zahlen könne man dies nicht festmachen, Beschwerden habe es bisher auch nicht gegeben. Die Frage, ob das geplante Verbot sinnvoll ist, wurde mit dem Verweis darauf, dass dies "eine politische Entscheidung" sei, nicht beantwortet.

(APA)