Nationalrat fixiert Kindergarten-Ausbau samt Kopftuchverbot

Symbolbild: Kindergarten
Symbolbild: KindergartenClemens Fabry, Presse
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Die Koalition verteidigt das Kopftuchverbot als Schutzmaßnahme gegen religiöse Indoktrinierung, Sexualisierung und Stigmatisierung. Die Opposition übt Kritik.

Die Bund-Länder-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung ist am Mittwoch vom Nationalrat einstimmig beschlossen worden. Von der Opposition gab es dennoch Kritik, und zwar vor allem am damit verknüpften Kopftuchverbot für Kinder. Die Koalition verteidigte dies aber als Schutzmaßnahme gegen religiöse Indoktrinierung, Sexualisierung und Stigmatisierung.

Die Laufzeit der 15a-Vereinbarung erstreckt sich bis zum Kindergartenjahr 2021/22. Insgesamt werden 720 Millionen Euro investiert. Die Mittel sollen insbesondere in den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt fließen. Eingeführt wird damit auch die verbindliche Vermittlung von Grundwerten sowie ein Kopftuchverbot in den elementaren Bildungseinrichtungen.

Durch den Vertrag zwischen Bund und Ländern, der rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft tritt, werden die bisherigen drei 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt.

(APA/Red.)

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