Entschärftes „Standortgesetz neu“

Autobahnkreuz bei Nacht =
Autobahnkreuz bei Nacht =Christian Ammering / picturedesk
  • Drucken

Die neue Version des umstrittenen Standortentwicklungsgesetzes, das Umweltverfahren beschleunigen soll, passierte den Ministerrat. Eine automatische Bewilligung von Projekten durch Fristablauf ist nicht mehr vorgesehen.

Wien. „Das Gesetz wahrt die Rechte der Beteiligten. Auch die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen, ist da.“ Walter Obwexer, Europarechtler an der Uni Innsbruck, brach am Dienstagabend eine Lanze für die neue Version des Standortentwicklungsgesetzes. Sein Fazit vor Journalisten: Es sei mit Unionsrecht kompatibel, „im Licht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müsste es halten.“

Am Mittwoch passierte das Gesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungen von standortrelevanten Projekten beschleunigen und Anfang 2019 in Kraft treten soll, den Ministerrat; bereits am Abend zuvor präsentierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) gemeinsam mit ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger und Juristen die Eckpunkte der überarbeiteten Fassung. Die Erstversion hatte im Begutachtungsverfahren teils vernichtende Kritik geerntet – vor allem wegen eines Automatismus, durch den lange Umweltverfahren gekappt werden sollten: Sobald einem Projekt per Verordnung das besondere öffentliche Interesse bescheinigt wurde, sollte es ein Jahr später UVP-rechtlich als genehmigt gelten, wenn bis dahin die Entscheidung noch ausstand. Das hätte bedeutet, dass auch inhaltlich nicht bewilligungsfähige Projekte durch bloßen Zeitablauf zu einer UVP-Genehmigung gekommen wären.

Verlagerung zum Gericht

Diesen Automatismus enthält die neue Fassung nicht mehr: Zwar ist nach wie vor eine Jahresfrist für das erstinstanzliche Verfahren festgeschrieben, die zu laufen beginnt, sobald dem Projekt per Verordnung das besondere öffentliche Interesse zuerkannt wurde. Nach zwölf Monaten ist der Antrag nach der neuen Fassung ebenfalls grundsätzlich zu genehmigen, mit acht Wochen Frist für den Bescheid – allerdings nur, wenn dem keine unzweifelhaften Hinderungsgründe entgegenstehen.

Wobei es am Projektwerber liegt, die Überschreitung der Entscheidungsfrist geltend zu machen: Er kann eine Säumnisbeschwerde einbringen und das Verfahren zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verlagern. Anders als sonst bei Säumnisbeschwerden kommt es dabei nicht darauf an, ob die Behörde an der Verzögerung schuld ist. Das BVwG hat dann weitere sechs Monate Zeit, um zu entscheiden, und soll das grundsätzlich in der Sache tun, den Fall also nicht wieder an die erste Instanz zurückverweisen.

Kein "Pingpongspiel" mehr

Das Gesetz sei entscheidungsorientiert, habe transparente Stufen und einen „Zug zum Tor“, sagte Wilhelm Bergthaler, Honorarprofessor für Umweltrecht an der Uni Linz, bei dem Gespräch am Dienstag. Es gebe auch klare Regeln und Fristen, wer wann was vorbringen könne – wobei Parteien, die das Verfahren verzögern, eine anteilige Kostenüberwälzung droht. „Das Pingpongspiel geht nicht mehr“, sagte Bergthaler mit Blick auf die derzeit oft endlose Abfolge von Vorbringen und Gegenvorbringen, Gutachten und Gegengutachten.

Auch die Regeln für den ersten Verfahrensschritt, die Verordnung, mit der einem Projekt die Standortrelevanz bescheinigt wird, wurden nochmals überarbeitet. So soll die Anregung dafür nur noch vom Projektwerber kommen, darüber entscheiden soll das Wirtschaftsministerium unter Beiziehung eines sechsköpfigen Beirats und im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium. Die Frist dafür beträgt sechs Monate, einen einklagbaren Anspruch auf eine solche Verordnung gibt es nicht.

Alles in allem sollte eine erstinstanzliche Entscheidung – Genehmigung oder Ablehnung – somit innerhalb von 18 Monaten vorliegen. Durch die Verfahrensbeschleunigung „werden aber keine Rechte beschnitten“, betonte Schramböck. Und das neue Gesetz sei auch nicht nur auf Projekte staatsnaher Unternehmen ausgerichtet: Vielmehr hoffe man, dass dann auch private Investoren, die Österreich jetzt eher meiden, sich große Vorhaben dann wieder zutrauen werden.

NGOs bleiben kritisch

Bei Umweltorganisationen stößt auch die neue Version des Gesetzes auf Kritik: So begrüßt der Umweltdachverband zwar den Wegfall des Entscheidungsautomatismus, meint aber, es werde keine Verfahrensbeschleunigung bringen, „wenn ein Verfahren unabgeschlossen in die zweite Instanz geht“.

Weitere NGOs, wie Greenpeace, äußerten sich ähnlich, Lob gab es dagegen von der E-Wirtschaft: Durch Beschleunigung von Infrastrukturprojekten seien die Klimaziele schneller zu erreichen. Am liebsten sähe man es dort, würde Elektrizitätsinfrastruktur im Gesetz gleich ausdrücklich als standortrelevant genannt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Home

Standortgesetz - "Lex specialis" für standortrelevante Projekte

Wird ein Projekt als standortrelevant und im öffentlichen Interesse eingestuft, fährt das neue Standortgesetz über AVG, VwGVG und UVP-G 2000 drüber.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: Es werden keine Rechte beschnitten
Österreich

Ministerin beteuert: Standortgesetz beschneidet keine Rechte

Standortrelevante Projekte im öffentlichen Interesse sollen künfig nach 18 Monaten bewilligt sein. Die grundsätzliche Bewilligungsmöglichkeit soll schon nach 12 Monaten geklärt sein.
Auch der Flughafen wirbt für das Standortgesetz.
Österreich

Staatsfirmen werben für das Standortgesetz

Schnellere Verfahren sind ein Muss, sagen Verbund, ÖBB, Asfinag und Flughafen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt für Windräder und für Flughafen-Großprojekte. Manchmal dauert sie Jahre.
Österreich

Standortentwicklung: Schneller zu Großprojekten

Das umstrittene „Standortentwicklungsgesetz“ passierte heute den Ministerrat. Die ÖVP rechnet mit 15 Anträgen im Jahr.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.