Sind Lebensversicherungen eine mündelsichere Anlageform für das Vermögen von Minderjährigen? Selbst der österreichische Versicherungsverband weiß darauf keine Antwort.
Wien. Worauf haben Eltern und Versicherung formal zu achten, bevor sie einen Lebensversicherungsvertrag für Minderjährige abschließen? Und sind fondsgebundene Lebensversicherungen eine mündelsichere Anlageform?
Das fragen sich viele Eltern, da zwei Geschwister (16 und 17 Jahre) eine Versicherung klagen. Bei dieser haben ihre Eltern für sie im Jahr 2009 eine fondsgebundene Lebensversicherung abschlossen („Die Presse“ berichtete am Donnerstag). Die Versicherung akzeptierte damals laut Anwalt Michael Poduschka die Minderjährigen als Versicherungsnehmer. Die Eltern unterschrieben die Polizze. Die Performance des Produkts entspricht nun nicht den Erwartungen der Jugendlichen. Nicht einmal das angesparte Kapital sei erhalten worden, so Poduschka. Er hat nun Klage gegen die Versicherung eingereicht, in der er alle bereits bezahlten Prämien plus vier Prozent Zinsen von der Versicherung einfordert.
Seine Begründung?
Die Versicherung hätte den Vertrag nicht einfach mir nichts, dir nichts abschließen dürfen, sondern das Pflegschaftsgericht zur Einwilligung beiziehen müssen. Denn bei diesem Rechtsgeschäft handle es sich schließlich um eines, das nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb von Minderjährigen gehört. Die beklagte Versicherung nahm bis Blattschluss zu dem Sachverhalt nicht Stellung.