"Juristischer Dammbruch": VW soll für Golf vollen Preis zurückzahlen

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Wolfsburg Deutschland 09 03 2017 Volkswagen Fertigung Standort Wolfsburg Montagehalle Drehgeh�(c) imago/regios24 (imago stock&people)
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Ein deutsches Gericht verurteilte VW, den vollen Kaufpreis für den mit der Schummelsoftware ausgestatteten Wagen zu erstatten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem Konzern eine Riesenbelastung.

Ein Medienbericht über drohende hohe Kosten im Abgasskandal hat am Freitag die Aktien von Volkswagen belastet. Börsianer verwiesen auf einen Artikel in der "Bild"-Zeitung, wonach der Autobauer laut einem Urteil des Landgerichts Augsburg erstmals einem Kunden den vollen Kaufpreis für seinen von Abgasmanipulation betroffenen alten VW Golf zurückzahlen soll.

"Im schlimmsten Fall könnte das für VW wirklich sehr teuer werden, weil Millionen von Autos betroffen sind", sagte ein Aktienhändler. Volkswagen kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Landgericht Augsburg hatte sein Urteil bereits am Mittwoch vergangener Woche verkündet.

Das Landgericht Augsburg hat den Autobauer laut "Bild" dazu verdonnert, wegen des Abgasskandals einem Kunden erstmals den vollen Kaufpreis von rund 30.000 Euro für seinen sechs Jahre alten Golf Plus Diesel zurückzuzahlen. Demnach muss der Autokäufer keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder für den Gebrauch des Autos leisten.

"Sittenwidriges Verhalten" von VW

"Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die Volkswagen AG zu Schadensersatz und zur Rücknahme des streitgegenständlichen Pkw ohne Abzug von Nutzungen verurteilt. Das ist ein juristischer Dammbruch", sagte der Anwalt des Autokäufers Wolfgang V. (56), Markus Klamert (56), laut Zeitungsbericht.

Das Gericht gehe in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass "ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt, da eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten führt", eine Schummel-Software, berichtet "Bild". Der VW-Konzern habe auf diese Weise - laut Gericht - Umsatzzahlen verbessern und im Ergebnis eigene Gewinne "durch Täuschung der Kunden" erzielen wollen. Das Gericht beurteile dies als "sittenwidriges Verhalten".

"Ich musste mich erst mal setzen, als ich das Urteil bekam. Ich bin sehr zufrieden und dankbar. Ich hoffe jetzt, dass es anderen Autobesitzern auch so wie mir ergeht", sagte der VW-Golf-Käufer zur Zeitung "Bild".

(APA/Reuters)

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