Inhaftierter Ex-Verwaltungsratschef von Nissan will Bezüge nicht zu niedrig angegeben haben.
Yokohama. Im Finanzskandal beim japanischen Autobauer Nissan habe der inhaftierte Ex-Verwaltungsratschef Carlos Ghosn einem Medienbericht zufolge alle Vorwürfe bestritten. Ghosn habe bei den Ermittlungen ausgesagt, dass er nicht die Absicht gehabt habe, in Finanzdokumenten eine zu niedrige Vergütung anzugeben, berichtete der japanische Rundfunksender NHK ohne Angaben von Quellen. Die Anschuldigungen finanziellen Fehlverhaltens habe er zurückgewiesen.
Ghosn hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Bereits am Samstag hatte NHK berichtet, dass der ebenfalls festgenommene Ex-Nissan-Manager Greg Kelly Ghosns Bezüge verteidigt habe. Sie seien mit der zuständigen Abteilung besprochen und ordnungsgemäß ausgezahlt worden, habe er erklärt.
Ghosn, der auch Chef des französischen Autobauers Renault ist, wird von Nissan vorgeworfen, Firmengelder für private Zwecke verwendet und über Jahre seine Einkünfte um rund die Hälfte zu niedrig angegeben zu haben. Kelly soll ihm geholfen haben. Die beiden Manager waren am vergangenen Montag festgenommen worden.
Am Donnerstag hatte sich Nissan von ihnen getrennt. Der japanische Autobauer will möglichst bald einen Nachfolger finden. Man hoffe auf eine Lösung bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates um den 20. Dezember herum, spätestens aber in zwei Monaten, hieß es.
Der Verwaltungsrat bekannte sich zu der maßgeblich von Ghosn vorangetriebenen Allianz mit dem französischen Renault-Konzern. Die Inhaftierung des Managers hatte Spekulationen ausgelöst, das Bündnis könnte zerbrechen.
Kreisen zufolge strebt Nissan aber eine Überprüfung der Anteilsstruktur an, um eine ausgewogenere Partnerschaft zu erreichen. Die Überprüfung werde sich auf die Frage der Stimmrechte beziehen, da Renault mehr Einfluss auf Nissan als der japanische Autobauer auf seinen französischen Partner habe, meldete Bloomberg. Renault ist mit 43 Prozent an Nissan beteiligt, Nissan hält 15 Prozent an Renault. (ag.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2018)