Die Bogenmeile in Innsbruck ist ab 1. Dezember eine Waffenverbotszone. Der Maßnahme ging eine Messerattacke voraus, deren Hintergrund ein Drogengeschäft sein dürfte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall und den Konsequenzen.
Wien. Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger in der Nacht auf Sonntag in Innsbruck wurde für die sogenannte Bogenmeile eine Waffenverbotszone verhängt – die erste in Österreich. Möglich ist das durch eine Neuerung im Sicherheitspolizeigesetz. Unterdessen wurden am Montag neue Ermittlungsergebnisse zum Messerangriff bekannt, hinter dem ein Drogengeschäft stecken dürfte. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
1. Was ist eine Waffenverbotszone, und welche Strafen drohen?
Seit Mitte August erlaubt das Sicherheitspolizeigesetz den Behörden, „bestimmte öffentliche Orte“ zu Waffenverbotszonen zu erklären. Aber nur unter gewissen Voraussetzungen: Es muss „aufgrund bestimmter Tatsachen“ zu befürchten sein, dass es „zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird“. Diese Befürchtung ist vor allem dann zu argumentieren, wenn es bereits zu Attacken gekommen ist. Eben so wie in Innsbruck. Nach maximal drei Monaten muss die Zone wieder aufgehoben werden. Solange eine Waffenverbotszone in Kraft gesetzt ist, kann die Polizei bei dringendem Verdacht Passanten durchsuchen – deren Kleidung, Taschen oder Fahrzeuge.