Tiroler Wirt nach Klage von Strache und Hofer erneut verurteilt

Norbert Hofer und Heinz-Christian Strache
Norbert Hofer und Heinz-Christian StracheAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der Mann wurde - nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1500 Euro verurteilt. Stein des Anstoßes war ein Plakat mit Verbotsschild und durchgestrichenem Hakenkreuz.

Ein Tiroler Lokalbesitzer ist nach einer Privatanklage wegen Beleidigung durch Unterlassung von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide FPÖ) zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1500 Euro verurteilt worden, bestätigte deren Anwalt und Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger am Dienstag einen Bericht der "Kronen-Zeitung". Stein des Anstoßes war ein Plakat.

Der Wirt war in der selben Causa bereits im August auf dem Zivilrechtsweg ebenfalls nach einer Klage von Strache und Hofer zu Unterlassung und einer Schadenersatzzahlung von je 2000 Euro an die beiden Politiker verurteilt worden. Der Tiroler wurde geklagt, weil er im Eingangsbereich des Lokals ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift "Wir müssen draußen bleiben" affichiert hatte.

Auf dem Bild waren die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker mit Burschenschafter-Couleur zu sehen. Außerdem klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigte.

Abbildung des Hakenkreuzes

Da das Plakat von einem Mitarbeiter der Bar in Sölden aufgehängt worden war, wurde der Lokalbesitzer auf Beleidigung durch Unterlassung geklagt, weil er das Plakat nicht sofort wieder abgenommen hatte, sagte Abwerzger, der in Vertretung von Michael Rami, Anwalt von Strache und Hofer, den Prozess am Bezirksgericht Silz verhandelte.

Durch die Abbildung des Hakenkreuzes seien die beiden Politiker als Nationalsozialisten betitelt worden, wodurch wiederum der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt sei, hatte der Richter laut Abwerzger das Urteil begründet. Die Verhandlung hatte bereits Mitte November stattgefunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Wirt legte Berufung ein.

(APA)

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