Wer sind die Personen, die Mindestsicherung beziehen?

Symbolbild: Ansuchen um Mindestsicherung
Symbolbild: Ansuchen um Mindestsicherung (c) Clemens Fabry, Presse
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Die von der Regierung vorgelegten Zahlen können von AMS und Statistik Austria nicht bestätigt werden. Fest steht nur: Jeder zweite Bezieher der Sozialhilfe hat keine österreichische Staatsbürgerschaft.

Die von der Bundesregierung am Sonntag vorgelegten Zahlen, wonach mehr als 60 Prozent der österreichischen Mindestsicherungsbezieher Migrationshintergrund haben, lassen sich laut Arbeitsmarktservice (AMS) und Statistik Austria so nicht bestätigen.

Die Regierung hatte sich auf Zahlen des AMS berufen. Demnach haben 62,8 Prozent aller arbeitslos gemeldeten Mindestsicherungsbezieher Migrationshintergrund. Der Anteil der arbeitslosen Bezieher macht aber nur ein Drittel aller Personen in der Mindestsicherung aus, wie das Ö1-Morgenjournal am Dienstag unter Berufung auf AMS-Daten berichtete. Da Menschen mit Migrationshintergrund häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kann diese Zahl nicht auf die Gesamtheit aller Bezieher hochgerechnet werden.

Wie "Der Standard" berichtete, gab es laut Daten der Statistik Austria zuletzt pro Monat im Schnitt 222.087 Bezieher. Davon hatte etwas mehr als die Hälfte (50,42 Prozent) die österreichische Staatsbürgerschaft. Gut sieben Prozent waren EU- oder EWR-Bürger. 42,4 Prozent kamen aus Drittstaaten.

Migrationshintergrund kein Auswertungskriterium

Eine Aussage über den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund kann damit nicht getroffen werden. Unter den österreichischen Staatsbürgern können sich auch Personen mit Migrationshintergrund wiederfinden. Diese werden von der Statistik Austria aber nicht extra ausgewertet. Ein knappes Drittel (31,2 Prozent) der Mindestsicherungsbezieher fällt unter die Kategorie der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.

Neben Zuwanderern sind auch Menschen ohne Pflichtschulabschluss von der Reform betroffen. Laut Statistik Austria gibt es keine exakten Gesamtzahlen, wie viele Österreicher die Pflichtschule nicht abgeschlossen haben. Von jenen Schülern, die im Schuljahr 2013/14 im letzten Jahr der Schulpflicht gewesen waren, haben jedoch 3,8 Prozent bis heute keinen Pflichtschulabschluss.

Aufgrund der unvollständigen Datenlage hat die Bundesregierung am Dienstag angekündigt, mehr Übersicht zu schaffen. Über die Transparenzdatenbank will sie von Ländern, Sozialversicherungsträgern, AMS und den betroffenen Behörden genaue Angaben über Bezieher sammeln. Neben Alter, Geschlecht, Höhe und Dauer der Bezüge sollen auch aufenthaltsrechtlicher Status und ein allfälliger "Migrationshintergrund" erfasst werden.

Sprachkenntnisse oder Pflichtschulabschluss

Die Regierung will am Mittwoch im Ministerrat ihre Reformpläne zur Mindestsicherung präsentieren. Am Dienstag wurde bekannt, dass sich die Reform an den Beschlüssen bei der Regierungsklausur in Mauerbach orientiert. Mindestsicherungsbezieher, die die volle Höhe von 863 Euro erhalten wollen, müssten demnach entweder Sprachkenntnisse oder einen Pflichtschulabschluss vorweisen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, soll der Betrag um 300 Euro auf 563 Euro gekürzt werden.

(APA)

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