Jede zweite Frau wird im Job belästigt

(c) Die Presse
  • Drucken

Die Forschungsinstitute Ifes und Sora haben 900 Frauen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz befragt. Demnach berichteten 56 Prozent der Frauen über einschlägige Erfahrungen.

Wien. Ein Jahr nach der internationalen #MeToo-Debatte haben die beiden Sozialforschungsinstitute Ifes und Sora eine Umfrage über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durchgeführt. Dafür wurden rund 900 Frauen in ganz Österreich befragt. Die Ergebnisse wurden am Dienstag veröffentlicht. Und demnach berichteten 56 Prozent der Frauen über einschlägige persönliche Erfahrungen.

So gaben 38 Prozent der Frauen an, dass sie von abfälligen Äußerungen wie sexistischen Witzen in ihrem Arbeitsumfeld betroffen waren, wie Eva Zeglovits vom Ifes-Institut erklärte. Bei einer Umfrage, die 2016 durchgeführt wurde, waren 34 Prozent der Frauen von abfälligen Äußerungen betroffen. Der Anstieg könne damit zu tun haben, dass sich Frauen heute eher trauen, mit solchen Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen, sagt Zeglovits mit Verweis auf die #MeToo-Debatte.

Weitere 31 Prozent der Frauen gaben in der jetzigen Umfrage – bei der Mehrfachnennungen möglich waren – an, dass sie im Job negative Erfahrungen mit „in den Ausschnitt schauen“, „Mustern“, aufdringlichen Blicken oder Ähnlichem gemacht haben. Die Täter können hierbei einerseits Kollegen oder Vorgesetzte, aber auch Kunden (etwa im Tourismus) gewesen sein. Zwölf Prozent der Frauen waren mit körperlichen Übergriffen konfrontiert. Fünf Prozent berichteten von sexistischen Aussagen in E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten. Weitere vier Prozent erklärten, dass in den Betrieben einschlägige Nacktbilder oder -kalender aufgehängt wurden.

Was können betroffene Frauen dagegen tun? Allein die Arbeiterkammer Oberösterreich, in deren Auftrag die Studie erstellt worden ist, berichtet von 800 bis 1000 Beratungsfällen in Gleichbehandlungsfragen pro Jahr. Rund die Hälfte davon betrifft sexuelle Belästigung. Doch nur 20 bis 30 Fälle gehen vor das Arbeits- und Sozialgericht. Meist wird versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Betroffene Frauen können auch zur Gleichbehandlungsanwaltschaft und zur Gleichbehandlungskommission gehen. Bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft sind die Anfragen zuletzt gestiegen. Im ersten Halbjahr 2018 zählte die Anwaltschaft 172 Fälle sexueller Belästigung im Arbeitskontext. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2017 waren 104 solche Fälle gemeldet worden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berichtet auch von einer deutlich stärkeren Nachfrage nach Schulungen und Workshops. Hier geht es um präventive Maßnahmen, um Diskriminierung und Missbrauch in Firmen zu vermeiden.

Bis zu 20.000 Euro für Opfer

Während die Gleichbehandlungsanwaltschaft den Opfern beratend und unterstützend zur Seite steht, ist die Gleichbehandlungskommission für die Überprüfung der Vorfälle zuständig. Betroffene Personen, aber auch der Betriebsrat können bei der Kommission einen entsprechenden Antrag stellen. Das Verfahren ist kostenlos. Das Prüfungsergebnis ist allerdings rechtlich nicht bindend. Die Kommission spricht auch keinen Schadenersatz zu. Dafür sind ausschließlich die Arbeits- und Sozialgerichte zuständig.

Betroffene Personen können zuerst zur Anwaltschaft und dann zur Kommission gehen. Wenn die Kommission sagt, es sei sexuelle Belästigung gewesen, tun sich die Opfer vor Gericht leichter. Der Mindeststrafrahmen liegt hier bei 1000 Euro und steigt je nach Art, Dauer und Intensität des Übergriffs beziehungsweise je nach Hierarchieverhältnis zwischen Täter und Opfer.

In besonders gravierenden Fällen bekamen Frauen schon einen Schadenersatz von bis zu 20.000 Euro zugesprochen. Meist liegt der Rahmen bei 2000 bis 3000 Euro, wie ein Fall der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt. Hier hat die sexuelle Belästigung mit anzüglichen Bemerkungen begonnen, später folgten aufdringliche Blicke auf die Brüste und ungewollte Berührungen.

Die Frau forderte den Kollegen auf, damit aufzuhören. Doch das stachelte ihn an, sie noch weiter zu belästigen. Zwei Jahre lang litt die Frau unter den sexuellen Anspielungen und Übergriffen im Job. Schließlich ging sie vor Gericht. Sie bekam 3000 Euro Schadenersatz. Doch mit Geld können keine psychischen Schmerzen geheilt werden. Die AK Oberösterreich fordert deshalb höhere Strafen und eine Beweislastumkehr sowie einen verstärkten Kündigungsschutz für betroffene Frauen. (höll)

AUF EINEN BLICK

Mehr als jede zweite Frau berichtet über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dies zeigt eine Umfrage der Forschungsinstitute Ifes und Sora. Das Spektrum reicht von abfälligen Äußerungen, anzüglichen Blicken, Versenden von sexistischen Nachrichten bis hin zu körperlichen Übergriffen. Auch bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft stieg die Zahl der Beschwerden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.