Die SPÖ stimmt in den Appell der Neos mit ein und fordert vom Staatsoberhaupt eine formelle und materielle Prüfung des - ihrer Ansicht nach verfassungswidrigen - Gesetzes.
Die SPÖ und die Neos laufen weiter Sturm gegen einen mit türkis-blauer Mehrheit beschlossenen Passus im Sozialversicherungsrecht. Sie halten ihn für verfassungswidrig, da er Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) gestattet, "Vorbereitungshandlungen" für die Krankenkassenreform zu führen, bevor die Gesetze dafür überhaupt in Kraft sind. SPÖ und Neos drohten deshalb mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof, die SPÖ forderte außerdem ein Hearing über die Regelung im Bundesrat. Und schloss sich am Mittwoch einem pinken Appell an: Die Neos baten Bundespräsident Alexander Van der Bellen das Gesetz erst gar nicht zu unterschreiben - das tut nun auch die SPÖ.
Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried und Verfassungssprecher Peter Wittmann ersuchen das Staatsoberhaupt um eine formelle und auch materielle Prüfung des Gesetzes. Eine Unterschriftsverweigerung durch den Bundespräsidenten wäre die letzte Möglichkeit, damit das Gesetz nicht in Kraft treten kann.
Drei Möglichkeiten der Bundesrat-Präsidentin
Sollte die Regelung trotz allem in Kraft treten, werde sie die SPÖ zum Verfassungsgerichtshof bringen, bekräftigten die beiden SPÖ-Abgeordneten in einer Stellungnahme am Mittwoch. Dies wäre mit einem Drittel-Antrag im Bundesrat möglich, wo die Bestimmung noch behandelt werden muss.
Für die Erörterung in der Länderkammer verlangen die Sozialdemokraten ein Experten-Hearing. Sollte es dazu nicht kommen, wird die SPÖ der Tagesordnung für die Sitzung nicht zustimmen. Die Tagesordnung wird üblicherweise im Einvernehmen der Fraktionen festgelegt. Sollte es dazu nicht kommen, würde die Bundesratspräsidentin darüber entscheiden, und das ist derzeit die Sozialdemokratin Inge Posch-Gruska.
Sie hätte dann theoretisch drei Möglichkeiten: die Bestimmung dennoch auf die Tagesordnung zu setzen, das Thema auf die nächste Sitzung am 20. Dezember zu verschieben oder der Forderung nach einem Hearing nachzugeben.
(APA/Red.)