Der Unfall bei einem "Girls' Camp" des österreichischen Bundesheeres hätte verhindert werden können, wenn der Bootsführer den Schub des Bootes reduziert hätte. Zwei Camp-Teilnehmerinnen wurden damals lebensgefährlich verletzt.
Nach dem Kentern eines Bundesheer-Pionierbootes auf der Donau bei Hainburg im September hat das Verteidigungsministerium am Mittwoch seinen Unfallbericht präsentiert. Demnach hätte das Unglück, zu dem es am 1. September nahe Hainburg gekommen war, verhindert werden können.
Der Unfall war im Rahmen eines sogenannten Girls' Camp des Heeres passiert. Das achteinhalb Meter lange und zweieinhalb Tonnen schwere Pionierboot war mit 13 Personen - acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten - besetzt. 14 Personen hätten Platz gehabt. Das Boot war also nicht überladen.
Zu dem Unfall kam es, weil der Bootsführer die Heckwelle eines vor ihm fahrenden Bootes kreuzte. Infolge dieses - für sich alleine betrachtet ungefährlichen - Manövers, bewegte sich der Bug des Bootes durch die Schaukelbewegung erst nach oben, dann nach unten. Der Bootsführer gab durchgehend Schub. Damit blieb der Bug des Boots gesenkt. Er grub sich regelrecht ins Wasser ein. Eine starke Bugwelle entstand. Da das Boot durch das Kreuzen der Welle (sozusagen durch die Kurve, die es fuhr) bereits Schräglage hatte, konnte das Wasser der Bugwelle auf der nach unten geneigten Bootsseite leicht eindringen. Binnen sieben Sekunden war das Boot mit Hunderten Litern Wasser praktisch gefüllt. Die Schräglage wurde durch das Wassergewicht immer steiler, bis das Boot umkippte. Also kenterte.
Zwei Opfer wurden reanimiert
Zwei Frauen im Alter von 22 und 18 konnten sich nicht mehr befreien. Also nicht mehr wegspringen. Oder sich sonstwie befreien. Dazu muss man wissen: Alle trugen Bundesheerausrüstung, wodurch auch ein gewisses Gewicht zu "stemmen" war.
Gemäß dem Zeitprotokoll der Untersuchungskommission wurden die beiden Frauen erst 39 bzw. 45 Minuten nach dem Kentern des Bootes aus dem Wasser gezogen. Anfänglich dürften sie noch in einer Luftblase unter dem Boot gewesen sein. Danach waren sie unter Wasser.
Das Kiel oben treibende Boot wurde eineinhalb Kilometer weiter an eine Sandbank in Ufernähe angeschwemmt. Auch als das Boot bereits in Ufernähe lag, wurde noch immer nicht gleich bemerkt, dass die beiden jungen Frauen unter dem Boot eingeklemmt waren. Da sich ihre Schwimmwesten automatisch - bedingt durch den Wasserkontakt - aufgeblasen hatten, war es ihnen nicht möglich gewesen, nach unten, unter den Rand des Bootes (in Richtung Grund der Donau), zu tauchen, um danach an die Oberfläche zu gelangen. Durch den starken Auftrieb der Schwimmwesten wurden die Frauen nach oben gegen den Boden des verkehrt liegenden Bootes gedrückt.
Angehörigen wollen Gesundheitszustand nicht öffentlich machen
Nach ihrer Bergung mussten beide Frauen reanimiert werden. Wie es ihnen mittlerweile geht, wollte das Verteidigungsministerium nicht bekannt geben. Die Angehörigen der Frauen hätten ausdrücklich darum gebeten, dies nicht zu kommunizieren, hieß es.
Wie der Sachverständige Hermann Steffan darlegte, hätte der Bootsführer einfach den Schub zurücknehmen müssen. Dann wäre der Bug wieder aufgetaucht, das Wasser am Heck abgeflossen bzw. durch die Lenzpumpen beseitigt worden. Da jedoch die Geschwindigkeit nicht reduziert wurde, schwappte die Bugwelle laut Steffan weiter ins Boot, pro Sekunde eben Hunderte Liter. "Hätte der Bootsführer auf Null-Geschwindigkeit reduziert, wäre nichts passiert", so der Gutachter.
Eine Erklärung für das Verhalten des Bootsführers (er weist 400 Einsatzstunden auf Heeresbooten auf) könnte darin liegen: Durch den Schub lässt sich das Boot antreiben und dadurch wiederum lenken bzw. manövrieren. Durch den Schub wird das Boot auch stabilisiert. Bei Null-Schub (das relativ moderne Boot fährt nicht mit einer Schiffsschraube, sondern mit Antriebsdüsen) wäre das Boot wohl eher unkontrolliert auf der Donau getrieben. Ob tatsächlich eine solche Überlegung angestellt wurde, kann nur der Bootsführer selbst erklären. Er trat nicht vor die Medien. Oberst Herbert Walzer meinte: "Der Bootsführer war in dieser Situation wohl überfordert."
Wird Bootsführer angeklagt?
Ob das Geschehen auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, liege nicht im Bereich Bundesheers, hieß es im Verteidigungsministerium. Über diesbezüglich weitere Schritte muss die Staatsanwaltschaft Korneuburg entscheiden. Ihr wurde der 60-seitige Untersuchungsbericht übermittelt (der Bericht selbst wurde vom Heer nicht veröffentlicht). Dem Bootsführer, einem Berufssoldaten im Rang eines Unteroffiziers, droht ein Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Mann ist weiterhin im Dienst. Er wurde also nicht suspendiert.
Das Verteidigungsministerium sprach den Opfern am Mittwoch mehrfach - auch im Namen von Minister Mario Kunasek, FPÖ - seine Anteilnahme aus. Er könne erahnen, "welchen Schmerz und welche Trauer die Betroffenen erlitten haben", sagte Walzer.