Aufsicht: FMA versucht Wogen bei OeNB zu glätten

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Mit der Einführung einer „Kompetenzstelle für Finanzmarktstrategie“ bei der Nationalbank hat der Finanzminister bereits die FPÖ beruhigt. Nun will die FMA-Führung auch die OeNB-Mitarbeiter an Bord holen.

Wien. Vor einer Woche wurde die Reform der Bankenaufsicht im Ministerrat beschlossen. Wie berichtet, wird künftig die Finanzmarktaufsicht (FMA) allein für die Agenden verantwortlich sein. Jene 170 Mitarbeiter der Nationalbank (OeNB), die derzeit vornehmlich in der Vor-Ort-Prüfung der Banken tätig sind, sollen im Laufe des kommenden Jahres zur FMA wechseln. Dafür gibt sie einige legislative Funktionen an das Finanzministerium ab und erhält einen neuen – stärkeren – Aufsichtsrat.

Das Vorhaben war und ist nicht unumstritten. So sind nicht nur die Nationalbankspitze und die betroffenen OeNB-Mitarbeiter kritisch, auch der Koalitionspartner FPÖ stemmte sich bis kurz vor der Entscheidung noch gegen den Plan von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). Das zeigte nicht zuletzt das öffentlich gewordene SMS von Vizekanzler Heinz-Christian Strache, in dem er einen Verlust von Befugnissen für die künftig von einem FPÖ-nahen Gouverneur geführte OeNB kritisiert.

OeNB bleibt eingebunden

Dieses Problem wurde durch einen Kompromiss gelöst. So ist im Ministerratsvortrag für die Änderung der Aufsichtsreform enthalten, dass in der OeNB künftig eine Kompetenzstelle für Finanzmarktstrategie eingerichtet wird. Mit dieser soll weiterhin die Expertise über Bankenprüfung in der Nationalbank verbleiben, und die Mitarbeiter der Kompetenzstelle sollen im Rotationsprinzip in die Prüfungstätigkeit der FMA eingebunden werden. Laut Insidern war dies das Entgegenkommen der ÖVP, damit die FPÖ ihren Widerstand gegen die Reform aufgibt.

Nachdem die Grundsatzentscheidung gefallen ist, sollen im ersten Halbjahr 2019 nun die konkreten gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Im zweiten Halbjahr müssten diese dann auch umgesetzt werden, damit das neue System – wie geplant – ab Anfang 2020 in Kraft treten kann.

Dabei werden die derzeit 75 Bankenaufsichtsmitarbeiter bei der FMA mit den rund 170 in der OeNB zusammengeführt. Das führt nicht nur zu organisatorischen, sondern auch zu dienstrechtlichen Fragen. Denn Mitarbeiter der OeNB sind in einigen arbeitsrechtlichen Belangen – unter anderem beim Gehalt – jenen in der FMA gegenüber bessergestellt. Wie hier die Lösung aussehen wird, ist zwar noch offen. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass sich die dienstrechtlichen Bedingungen für die OeNB-Mitarbeiter wohl verschlechtern werden.

Das erklärt mitunter auch den Widerstand unter der Belegschaft der OeNB. Deshalb rückten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Mittwoch auch aus, um im Rahmen der Vorstellung der Prüfungsschwerpunkte für 2019 die Wogen ein wenig zu glätten. „Es geht bei der Zusammenführung bei der FMA nicht darum, dass jemand etwas besser oder schlechter kann. Es geht darum, Redundanzen zu verringern“, so Kumpfmüller. Die FMA sei daher auch nicht Gewinnerin und die OeNB Verliererin.

Gleichzeitig weist man bei der FMA den – auch von OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny geäußerten – Vorwurf, dadurch werde die Unabhängigkeit der OeNB infrage gestellt, zurück. „Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Aufsicht bleiben erhalten.“ Wo sie konkret angesiedelt sei, stehe damit in keinem Zusammenhang.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2018)

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