Sozialversicherung: Türkis-Blaue Korrektur genügt SPÖ nicht

 Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Regierung beschloss in der Vorwoche einen Abänderungsantrag, durch den die Sozialministerin "Vorbereitungshandlungen" auf nicht beschlossene Gesetze tätigen kann. Der Beschluss soll nun rückwirkend aufgehoben werden.

Die türkis-blaue Bundesregierung möchte die vom Nationalrat in der Vorwoche beschlossene "missverständliche" Bestimmung, die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) "Vorbereitungshandlungen" für die Krankenkassenreform erlaubt, bevor die grundlegenden Gesetze dafür in Kraft sind, mit einem weiteren Abänderungsantrag klarstellen. Dieser soll im Dezember im Plenum beschlossen werden und rückwirkend gelten, wurde mitgeteilt. Der SPÖ, die ebenso wie die Neos, in dem Passus einen Verstoß gegen geltendes Recht orten, genügt das nicht.

Das Gesetz dürfe so gar nicht in Kraft treten, betonte der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried am Donnerstag in einer Aussendung. Er forderte ÖVP und FPÖ auf, den Einspruch im Bundesrat zu unterstützen und das Gesetz zurück in den Nationalrat zu schicken. "ÖVP und FPÖ machen einen Rückzieher von ihrem eigenen Husch-Pfusch-Gesetz", kommentierte Leichtfried den angekündigten Abänderungsantrag.

Letzterer soll laut Angaben der Klubobleute von ÖVP und FPÖ, August Wöginger und Walter Rosenkranz, schon heute, Donnerstag, im Rahmen des Sozialausschusses eingebracht werden. Eine generelle Ermächtigung zu Vorbereitungshandlungen sei "zu keinem Zeitpunkt" beabsichtigt gewesen, betonten sie. Vielmehr sei es um die Meldung der Anzahl der Versicherten in den jeweiligen Versicherungsträgern gegangen. Diese Absicht werde mit dem Abänderungsantrag nun nochmals klargestellt.

Materiellen Gesetzesprüfung durch Bundespräsidenten obsolet

Mit dem Schritt soll die am vergangenen Donnerstag beschlossene "missverständliche Formulierung" keine Wirkung entfalten. Um eine effiziente und rasche Umsetzung der Sozialversicherungsreform zu garantieren, "wird jene Formulierung, welche die Vorbereitungshandlungen für die Reform beinhaltet und offensichtlich zu Sorgen betreffend der Verfassungsmäßigkeit geführt hat, klargestellt", erklärten die Klubchefs. Der entsprechende Abänderungsantrag sei den Oppositionsparteien bereits übermittelt worden, hieß es.

Die Forderungen von SPÖ und Neos, "die Bundespräsident Van der Bellen zu einer - ohnehin fragwürdigen - materiellen Gesetzesprüfung aufgefordert hatten, und den Verfassungsgerichtshof befassen wollen", seien somit obsolet, so Wöginger und Rosenkranz.

Technisch tritt der letzte Woche von der Opposition scharf kritisierte Abänderungsantrag zwar nach dem Beschluss im Bundesrat und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft, durch den weiteren Abänderungsantrag, der nach der Behandlung im morgigen Sozialausschuss dann im Dezember-Plenum beschlossen werden soll, werden diese Bestimmungen rückwirkend aufgehoben und präzisiert, erklärte der Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz.

(APA/Red. )

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