Single, Paar, Alleinerzieher: Sechs Beispiele zur Mindestsicherung neu
Die Sozialhilfe soll künftig 863 Euro betragen - sofern die Deutschkenntnisse passen. Für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung gibt es einen Bonus. Ein Überblick mit Rechenbeispielen.

Die Sozialhilfe soll künftig einheitlich 863 Euro betragen. Bei Zuwanderern mit schlechten Deutschkenntnissen sind Kürzungen vorgesehen, für Alleinerziehende und Menschen mit Berhinderung gibt es einen Bonus. Der Zugriff auf Vermögen bleibt erhalten, beim Zugriff aufs Eigenheim gibt es aber eine längere Schonfrist. Was sich für Einzelpersonen, Alleinerzieher und Paare mit Kindern ändert – ein Überblick, gefolgt von sechs Rechenbeispielen.
APA/ROLAND SCHLAGER

Grundsätzlich sind für einen allein stehenden Mindestsicherungsbezieher 100 Prozent, also 863 Euro, vorgesehen; für ein Paar zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes bzw. 1208 Euro. Für Kinder soll es künftig gestaffelte Beträge geben: für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und ab dem dritten Kind 5 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Für Alleinerzieherinnen ist zusätzlich zur Mindestsicherung ein Bonus vorgesehen: bei einem Kind 12 Prozent vom Ausgleichszulagenrichtsatz (derzeit 103,5 Euro), bei zwei Kindern 21 Prozent (181 Euro), bei drei Kindern 27 Euro (233 Euro) und für jedes weitere Kind plus drei Prozent. Personen mit Behinderung sollen einen Zuschlag von 18 Prozent (155 Euro) erhalten.

Zuwanderer mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen (Deutsch-Niveau B1 oder Englisch-Niveau C1) sollen eine gekürzte Mindestsicherung von 563 Euro erhalten. Für Drittstaatsangehörige sowie EU- und EWR-Bürger ist eine fünfjährige Wartefrist vorgesehen. Asylberechtigte haben ab dem Zeitpunkt Anspruch, ab dem ihnen der Schutzstatus als Flüchtling zuerkannt wird, Asylwerber bekommen keinen Leistungsanspruch.

Laut Angaben der Regierung rechnet erhielt eine Einzelperson bisher maximal 1243 Euro an Mindestsicherung. Künftig soll sich das ändern – maximal 1122 Euro sollen möglich werden. Gerechnet ist das laut türkis-blauen Unterlagen folgendermaßen: 518 Euro stellt die reguläre „Geldleistung für Erwachsene“ dar 345 Euro wird als Sachleistung, etwa für Wohnen, bereitgestellt 259 Euro kommen aus dem Topf „Variabler Zuschlag für Wohnkosten

Im Falle, dass eine Einzelperson eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung aufweist, könnten bisher ebenfalls 1243 Euro als Maximalbetrag an Mindestsicherung ausbezahlt werden. Die Pläne der Regierung sehen mehr Geld als bisher vor. Konkret: maximal 1321 Euro. Der Schlüssel dahinter: 518 Euro „Geldleistung für Erwachsene“ 345 Euro an „Sachleistungen“ 155 Euro als „Zuschlag für die Behinderung“ 303 Euro an „variablem Zuschlag für die Wohnkosten“

Eine Einzelperson, die der deutschen Sprache nicht im verlangten Fall mächtig ist, muss künftig mit weniger Geld auskommen. Waren bislang maximal 1243 Euro möglich, werden es künftig maximal 729 Euro sein. Konkret wird es anstatt der 518 Euro nur 337 Euro „Geldleistung für Erwachsene“ geben sowie 224 Euro für „Sachleistungen“ 165 Euro an „variablem Zuschlag für die Wohnkosten“

Ein weiteres Rechenbeispiel der Regierung betrifft Alleinerzieher mit zwei Kindern. Diese konnten bislang demnach 1947 Euro maximal geltend machen, nun sinkt dieser Beitrag auf maximal 1806 Euro ab. Die Rechnung zu dieser Summe gestaltet sich folgendermaßen: 518 Euro „Geldleistung für Erwachsene“ 345 Euro für „Sachleistungen“ 345 Euro an „Geldleistung für Kinder“ 181 Euro an „Alleinerzieher-Zuschlag“ 415 Euro an „variablem Zuschlag für die Wohnkosten“

Mindestsicherung in der Höhe von 2748 Euro konnte im bestehenden Modell ein (asylberechtigtes) Paar mit drei Kindern als Höchstbeitrag ausbezahlt bekommen. Eine Summe, die nun absinkt. Der ÖVP-FPÖ-Koalition schwebt ein Maximalbetrag von 2076 Euro vor, der sich wie folgt zusammensetzt: 725 Euro „Geldleistung für Erwachsene“ 483 Euro für „Sachleistungen“ 388 Euro an „Geldleistung für Kinder“ 457 Euro an „variablem Zuschlag für die Wohnkosten“

Ein (asylberechtigtes) Paar, dessen Deutschkenntnisse nicht den Anforderungen der Regierung genügen, wird künftig mit deutlich weniger Geld auskommen müssen. Waren bisher, laut türkis-blauem Rechenkatalog, maximal 2748 Euro erreichbar, werden es künftig höchstens 1526 Euro sein. Gerechnet wird das so: 471 Euro „Geldleistung für Erwachsene“ 314 Euro für „Sachleistungen“ 388 Euro an „Geldleistung für Kinder“ 352 Euro an „variablem Zuschlag für die Wohnkosten“