Anonyme Handywertkarten: Minister Hofer lässt Mobilfunker warten

APA/dpa/Sebastian Gollnow
  • Drucken

Ab 1. Jänner dürfen Mobilfunker Wertkarten nicht mehr anonym verkaufen. Welche Vorgaben sie zu erfüllen haben, ist unklar. Die Verordnung liegt noch am Tisch von Infrastrukturminister Norbert Hofer.

In ein Geschäft gehen, Wertkarte inklusive Ladebon kaufen und telefonieren. Kostenkontrolle, keine Anmeldegebühren und auch keine Registrierung. Für 4,5 Millionen Österreicher die bevorzugte Mobilfunknutzung. Damit ist ab 1. Jänner 2019 endgültig Schluss. Die heimischen Provider müssen ihre Kunden fortan registrieren. Wie das vonstatten gehen soll, ist aber unklar. Die Verordnung liegt noch bei Verkehrs-, Innovations- und Technologie-Minister Norbert Hofer (FPÖ).

»Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003
Das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2016, wird wie folgt geändert:
1. In § 92 Abs. 3 Z 3 wird der Strichpunkt am Ende der lit. f durch einen Beistrich ersetzt und folgende
lit. g angefügt:
„g) Geburtsdatum;“
2. Nach § 97 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Vor Durchführung des Vertrages sowie vor der erstmaligen Wiederaufladung nach dem
1. September 2019 ist durch oder für den Anbieter die Identität des Teilnehmers zu erheben und sind die
zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen Stammdaten (§ 92 Abs. 3 Z 3 lit. a, b und g) anhand
geeigneter Identifizierungsverfahren zu registrieren. Die Festlegung geeigneter Identifizierungsverfahren
erfolgt durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres.“
3. Dem § 109 Abs. 3 wird folgende Z 22 angefügt:
„22. entgegen § 97 Abs. 1a die erforderlichen Stammdaten nicht, nicht vollständig oder nicht im
Rahmen eines geeigneten Identifizierungsverfahrens registriert.“«

Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Knapp einen Monat haben die Mobilfunker also noch Zeit, die Vorgaben zu erfüllen. Ohne zu wissen, welche das genau sind. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) steht dazu lediglich, dass "zur Identifizierung des Teilnehmers erforderliche Stammdaten" zu registrieren seien. Das "Identifizierungsverfahren" werde demnach vom Verkehrsministerium (BMVIT) gemeinsam mit dem Innenministerium festgelegt.

"Die Verordnung ist fertig und befindet sich in der Spiegelung", heißt es auf Anfrage der "Presse" aus dem BMVIT am Donnerstag. Das bedeutet, dass es zur letzten Begutachtung im Spiegelministerium, in dem Fall im Innenministerium, zur Begutachtung liegt. Im BMVIT geht man davon aus, dass sie in einer Woche veröffentlicht werde.

Die Mobilfunker sitzen bis dahin auf Nadeln. Worauf sie sich vorbereiten müssen, wissen sie nach eigenen Aussagen nicht. Bei A1 heißt es, dass man "mehrere Szenarien vorbereitet" habe. Ähnlich die Situation bei Drei (Hutchison). Auf der bereits eingerichteten Webseite drei.at/wertkartenregistrierung bereitet man Kunden darauf vor, künftig die SIM-Karten in den Shops registrieren zu müssen. Ein amtlicher Lichtbildausweis wird vorausgesetzt.

"Provider waren in Begutachtung involviert"

Die Aufregung der Mobilfunker versteht man im Ministerium indes nicht. "Die Provider waren in der Begutachtung involviert. Sie wissen was auf sie zukommt", erklärt Volker Höferl, Pressesprecher von Norbert Hofer.

Die Registrierung von Wertkarten werde sich nicht maßgeblich von herkömmlichen Mobilfunktarifen unterscheiden, bei denen eine Registrierung nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis und einer Bonitätsprüfung möglich ist.

Dabei geht es den Anbietern gar nicht so sehr um die Registrierung in einem Shop. Vielmehr ist es die Online-Registrierung. Kunden müssen verifizieren, dass sie es sind, die eine Wertkarte haben wollen. Hier verweist Höferl auf ein von A1 entwickeltes Videosystem: Das sogenannte Video-Ident-Verfahren wurde von Paybox bereits übernommen. Kunden legitimieren sich online über ihre Kamera am Computer oder Smartphone durch Vorzeigen eines Ausweises so, als würden sie persönlich erscheinen. Das Videosystem erfüllt bereits alle Voraussetzungen der Online-Identifikationsverordnung der Finanzmarktaufsicht. Andere Anbieter haben ein solches System noch nicht. "Wir holen die Kunden zu Beginn gleich in den Shop zur Registrierung", heißt es von Drei (Hutchison).

Prepaid-Kunden bekommen Schonfrist bis September

Für bestehende Wertkarten-Kunden gibt es noch eine Schonfrist. Bis 1. September 2019 können die Wertkarten anonym genutzt werden. Dann ist auch hier Schluss. Das Aufladen ist ohne Registrierung dann nicht mehr möglich, aber "bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September aufgebraucht werden", heißt es aus dem Verkehrsministerium.

>> Aus dem Archiv: Sobotka stellt 4,5 Millionen Österreicher unter Generalverdacht

>> Bundesgesetzblatt

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.