Sozialversicherung. Trotz verfassungsrechtlicher Einwände will die Koalition das „Ermächtigungsgesetz“ beschließen, aber später rückwirkend kippen. Doch wozu das Ganze?
Wien. Mit einem Abänderungsantrag im Sozialausschuss reagiert die türkis-blaue Koalition auf die Kritik an ihrem Plan. Im neuen Gesetzesentwurf fehlt jene Passage, die es Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ermöglich hätte, künftig schon ohne Gesetze „Vorbereitungshandlungen“ im Sozialversicherungsrecht zu setzen. Die Opposition hatte darin ein illegales Ermächtigungsgesetz gesehen. Und auch Juristen betonten, dass jedem Handeln der Verwaltung (und dazu gehört eine Ministerin) eine konkrete gesetzliche Grundlage vorangehen muss.
Doch das Gesetz mit der strittigen Passage hat bereits den Nationalrat passiert. Nun könnte man es noch im Bundesrat stoppen. Aber das will die Koalition nicht. Und so wird zumindest vorläufig das laut Experten verfassungswidrige Gesetz Geltung erlangen. Nur warum macht man das?
„Es würde sonst das ganze Paket stillstehen“, erklärt Jurist Werner Zögernitz die Position des ÖVP-Klubs. Denn der Bundesrat könne nur das ganze Gesetz beeinspruchen, nicht den einen strittigen Paragrafen. Stattdessen werde man warten, bis das neue Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft tritt, sagt Zögernitz. Und danach erst beschließe man den Abänderungsantrag im Parlament. Im zweiten Gesetz werde dann stehen, dass der strittige Teil vom ersten außer Kraft tritt. Und zwar rückwirkend ab dem Tag, an dem es erlassen wurde.