DSGVO: Dürfen Firmen noch Weihnachtskarten verschicken?

Auch in Zeiten der DSGVO dürfen Firmen noch Weihnachtspost schicken. Aber nicht jedem.
Auch in Zeiten der DSGVO dürfen Firmen noch Weihnachtspost schicken. Aber nicht jedem.(c) Corbis via Getty Images (Fine Art Photographic)
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Wem dürfen Firmen in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung noch per Post oder Mail frohe Weihnachten wünschen? Bei den Experten rauchen die Köpfe.

Wien. Weihnachtspost verschicken: Darf man das überhaupt noch? In vielen Unternehmen fragt man sich das jetzt. Ganz ernsthaft. Und nicht wegen der Portokosten. Vielmehr geht es um den Datenschutz: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt immer noch für Verunsicherung, und das nicht zu Unrecht: Die Sache ist tatsächlich diffizil.

Und zwar so sehr, dass sich der Verband Druck & Medientechnik der vorweihnachtlichen Fragestellung annahm und gemeinsam mit einer renommierten Anwaltskanzlei Empfehlungen für den rechtskonformen Versand von Glückwunschkarten erarbeitete. Für jene in der gedruckten Version, die dem Verband naturgemäß am Herzen liegen. Für Firmen ist der Onlineversand indes genauso wichtig – „Die Presse“ hat deshalb auch die dafür geltenden Regeln hinterfragt. Hier ein Überblick.

So viel vorweg: Gedrucktes ist gegenüber der elektronischen Post in Sachen Datenschutz im Vorteil. Weihnachtskarten zu versenden gehöre „auch in Zeiten der DSGVO zur Vorweihnachtszeit wie Kekse backen“, lässt Verbands-Geschäftsführerin Alexandra Zotter Unternehmen wissen. „Nur Mut zur gedruckten Weihnachtspost, der DSGVO zum Trotz“, sagt auch Jens Winter, Partner in der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz.


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