Post-Aktionäre schalten Anwalt ein

Das Platzen des Planes, mit der FinTech Group ein Joint Venture zu gründen, könnte für die Post ein juristisches Nachspiel haben. Aktionäre sehen sich geschädigt. Viele Punkte sind unklar.

Wien. In der Causa um das abgesagte Joint Venture zwischen der österreichischen Post AG und der deutschen FinTech Group sind bei Weitem noch nicht alle Umstände zum Hergang und seinen Folgen geklärt. So hat die Post selbst noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob sie das im Zusammenhang mit dem geplatzten Deal gezeichnete 35 Mio. Euro schwere FinTech-Aktienpaket wieder verkaufen oder behalten wird. „Das ist noch offen“, sagte eine Post-Sprecherin am Freitag zur APA.

Die Post hatte am 5. Oktober – wie am 10. September mit der FinTech-Gruppe vereinbart – rund 1.225.761 neue FinTech-Aktien gezeichnet und dafür pro Stück 28,50 Euro bezahlt. Der gesamte Gegenwert belief sich somit auf rund 35 Mio. Euro. Die Investition galt als erster Meilenstein zur Gründung des Joint Ventures.

Gebeutelte Aktienkurse

Vor drei Tagen sind aber nun die beiden Unternehmen übereingekommen, von der Gründung Abstand zu nehmen. Konkrete Gründe dafür wurden nicht angegeben. Man sei beim Zeitplan auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen, hieß es nur allgemein.

Auf die Aktienkurse hat sich die Absage jedenfalls ziemlich schlecht ausgewirkt, der Kurs der FinTech-Aktie sackte um bis zu neun Prozent auf unter 19 Euro ab. Auch die Post-Aktie verlor, aber etwas weniger stark.

Seither konnte sich die FinTech-Aktie zwar wieder etwas erholen, sie lag Freitagmittag aber mit 21,50 Euro noch immer deutlich unter dem Preis von 28,50 Euro, den die Post AG bezahlt hatte. Rein rechnerisch beläuft sich der buchmäßige Kursverlust damit auf rund 8,5 Mio. Euro.

Dieser ungewöhnliche Sachverhalt beschäftigt in der Zwischenzeit auch Post-Aktionäre und Rechtsanwälte. Investoren hätten sie mit der Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem geplatzten FinTech-Deal beauftragt, so Lukas Aigner von der Rechtsanwaltskanzlei Aigner + Partner am Freitag.

„Fest steht, dass den Aktionären Schäden durch Kursverluste entstanden sind“, sagt Aigner und weist darauf hin, dass die Post-Vorstände aufgrund der Börsennotierung der Gesellschaft unter anderem den Publizitätspflichten des Börsengesetzes unterliegen.

Investment nicht abgesichert

Das Investment sei scheinbar trotz ungesicherter Vertragslage mit FinTech erfolgt, so Aigner. So weit bisher bekannt, war das Investment der Post AG offenbar nicht gegen ein Scheitern der Verhandlungen abgesichert. Die Erklärung des Scheiterns der Kooperation sei zu hinterfragen.

Auch eine Stellungnahme der Finanzmarktaufsicht (FMA) lege nahe, dass es der FinTech Group ohne zeitliche Verzögerungen möglich gewesen wäre, Bankdienstleistungen in Österreich zu erbringen. „Für die Investoren ergeben sich daher erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung“, so Aigner.

Aufforderung an Vorstand

Stelle sich heraus, dass die Gründe für das Scheitern der Kooperation woanders zu verorten waren, so wäre auch zu prüfen, ob die Meldepflichten gemäß Börsengesetz (Ad-hoc-Meldepflicht) gesetzeskonform eingehalten wurden, sagt Aigner: „Aufgrund des hohen erworbenen Anteils an FinTech würde im Fall des Verkaufs des Pakets der Kurs womöglich weiter unter Druck geraten.“

Und weiter: „Wir werden den Vorstand zunächst auffordern, für die Investoren Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Die bisher veröffentlichten Informationen haben die Investoren erheblich verunsichert und zu Kursschäden geführt.“ (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2018)

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