Die Nebelschlussleuchte, das "nur-sinnlos-Lamperl"?

Nebelschlussleuchte - nur ein unnötiges Lämpchen das bei "Pickerl"-Überprüfung beanstandet werden kann?
Nebelschlussleuchte - nur ein unnötiges Lämpchen das bei "Pickerl"-Überprüfung beanstandet werden kann?(c) imago/Frank Sorge (Foto: Frank Sorge)
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Die Winterzeit kann schlimm sein - ständig ist es finster und kalt. Aber die Nebelschlussleuchte ist schlimmer.

Der Winter kann manchmal nervig sein. Spröde Lippen nach nur zehn Minuten an der frischen Luft, mühselig das Eis von der Windschutzscheibe kratzen und das Weiße von den Mandarinen herunter zupfen. Noch schlimmer - der Moment, wenn der Autofahrer vor einem plötzlich die blendende Idee hat, etwas einzuschalten das es sieben Achtel des Jahres nicht gebraucht hat - die Nebelschlussleuchte.

Wie kommt es, dass die Person den Schalter der Blendung ausgerechnet um 7.00 Uhr Früh findet? Gut, der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs sitzt ja im selbigen und bekommt von alldem nichts mit. Und gerechtfertigt war es auch - schließlich ist eine winzig-kleine Nebelwolke soeben, freundlich Guten-Morgen-grüßend, an uns vorbei gezogen.

Unter Fachleuten wird die Nebelschlussleuchte mit NSL abgekürzt. Vielleicht ein interner Schmäh für "nur-sinnlos-Lampe(rl)"? Das Gros der Autofahrer scheint diese Bedeutung aber nicht zu kennen. Denn die NSL wird von ihnen bei sämtlichen Witterungsverhältnissen und Tageszeiten eingesetzt. Im Ortsgebiet, auf der Landstraße und auf der Autobahn.

Der ÖAMTC empfiehlt die Lampe "bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen" einzusetzen. Nebelschlussleuchten sollen Fahrzeuge bei schlechten Sichtverhältnissen für den nachfolgenden Verkehr bereits aus größerer Entfernung erkennbar machen. Der Automobilverein schreibt aber auch: "Wichtig! Nebelschlussleuchte wieder abschalten, sobald ein Fahrzeug aufschließt, da der Hintermann sonst geblendet wird."

(witt)

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