Die Empfehlung der Landesregierung an die Sozialhilfeträger: Löschungen aus dem Grundbuch könnten nun durchgeführt werden, da Rechtssicherheit bestehe.
Die oberösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Montag einstimmig beschlossen, dass es keine Pflegeregressverfahren mehr geben soll. Eine entsprechende Empfehlung geht an die regionalen Sozialhilfeträger. Das gaben Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) danach in einer Aussendung bekannt.
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Der Pflegeregress wurde ja per 1. Jänner abgeschafft. Es habe Rechtsunsicherheit bezüglich davor liegender Fälle gegeben, meinten Stelzer und Gersthofer. Auf der Basis aktueller Gerichtsentscheidungen sei jetzt die nötige Rechtssicherheit gegeben, um Löschungen aus dem Grundbuch durchzuführen. Die Rechtsträger sollten "mangels Erfolgsaussicht keine weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang anstreben und laufende Verfahren einstellen", heißt es in der Empfehlung. Diese rechtliche Beurteilung gelte in Analogie auch für den Vollzug des Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Die dadurch entstehenden Kosten habe jedenfalls der Bund zu übernehmen.
(APA)