Zu schnell Arzt? Italien muss Innsbrucker Doppelstudium akzeptieren

Die Presse/Michaela Bruckberger
  • Drucken

Der Gerichtshof der EU gibt einem Südtiroler Recht, der 19 Monate nach dem Studium der Zahnheilkunde auch noch Allgemeinmediziner wurde.

Linz/Luxemburg. Gemeiniglich werden manche Universitätsstudien als schwieriger angesehen als andere, Studenten fällt es zum Teil schwer, die durchschnittliche Studiendauer einzuhalten. Der Europäische Gerichtshof hatte sich aber jüngst mit dem gegenteiligen Problem zu befassen: Wie beurteilt man europarechtlich das parallele Absolvieren zweier aufwendiger Studien (EuGH 06.12.2018 C-675/17 Ministero della Salute/Hannes Preindl)?

Die Teilung Tirols vor genau 100 Jahren entgegen dem von Woodrow Wilson proklamierten Selbstbestimmungsrecht der Völker wird nördlich der Salurner Klause als kaum verheilte Wunde angesehen. Autonomiepaket und die gemeinsame Mitgliedschaft Österreichs und Italiens in der Europäischen Union haben den zwischenstaatlichen Konflikt entschärft und für manche Südtiroler bieten sich durch ihr Leben in zwei Welten durchaus berufliche Vorteile.

Doppelstudien in Italien verboten

Hannes Preindl, ein Südtiroler, erhielt im Jänner 2013 von der Medizinischen Universität Innsbruck den Titel „Doktor der Zahnheilkunde“ und 19 Monate später den Titel „Doktor der Gesamten Heilkunde“ verliehen. Während das italienische Ministero della Salute den „Doktor der Zahnheilkunde“ problemlos anerkannte, wurde die Anerkennung des „Doktors der Gesamten Heilkunde“ als Voraussetzung für die Berufsausübung in Italien verweigert. Begründung: Nach der Richtlinie 2005/36/EG umfasse die ärztliche Grundausbildung mindestens sechs Jahre oder 5500 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts. Diese habe Herr Preindl aber nicht erbracht, da die Medizinische Universität bereits im Studium der Zahnmedizin positiv abgelegte Prüfungen angerechnet habe und DDr. Preindl daher sein humanmedizinisches Studium in 15 (zusätzlichen) Monaten habe abschließen habe können. In Italien seien solche Doppelstudien jedoch verboten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.