Bank Austria muss DDR-Millionen zurückzahlen

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Bank Austria muss DDRMillionen(c) REUTERS (� Fabrizio Bensch / Reuters)
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Die UniCredit muss 128 Millionen Euro plus Zinsen an DDR-Vermögen an Deutschland zurückzahlen. Die Bank wird gegen das Urteil eines Zürcher Gerichts berufen. Wird es rechtskräftig, muss die Bank 230 Mio. zahlen.

Mehr als 20 Jahre nach dem Kollaps der DDR könnten aus dem Vermögen der einstigen Staatspartei SED demnächst mehr rund 230 Millionen Euro in die neuen deutschen Bundesländer fließen. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichten, verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich die Bank UniCredit (Bank Austria) in zweiter Instanz zur Zahlung von 128 Millionen Euro an die Bundesrepublik, plus fünf Prozent Zinsen über 16 Jahre. Das Geld muss laut Einigungsvertrag den ehemaligen DDR-Ländern gegeben werden.

Zwangsprovisionen der Novum

Bei dem Geld handelt es sich um das Vermögen der Ostberliner Außenhandelsfirma Novum. Der Fall hatte nach der deutschen Wiedervereinigung die Wogen hoch gehen lassen. Rudolfine Steindling behauptete nach der deutschen Wende, sie habe Novum treuhänderisch für die KPÖ gehalten, und transferierte die Firmen-Millionen von der damaligen Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochterbank in Zürich und wieder zurück. Dann legte sie das Geld anonym an. Es ist bis heute auf nicht genannten Konten.

Novum

Wer aus dem Westen mit DDR-Kombinaten ins Geschäft kommen wollte, musste Zwangsprovisionen an die Novum zahlen, die in den Staatshaushalt oder in die SED-Kasse flossen. Novum-Chefin war die Wiener Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, genannt die "Rote Fini".

Bank Austria wird berufen

Das Urteil vom 25. März ist noch nicht rechtskräftig. In jedem Fall werde die Bank in nächster Instanz dagegen ankämpfen, sagte Bank-Austria-Sprecher Martin Halama am Samstag. Für die Bank kam das Urteil "unerwartet". Konkret werde die Bank Austria nun nach Ausfertigung des schriftlichen Urteils als prozessführende Nebenintervenientin das Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie das Schweizerische Bundesgericht anrufen.

Sollte auch das endgültige Urteil zugunsten der einstigen deutschen Treuhandanstalt ("BvS") ausfallen, könnte sich, aus heutiger Sicht gerechnet, das mögliche Risiko samt Zinsen auf 240 Millionen Euro belaufen, rechnete die Bank Austria vor. Der BvS-Anwalt Marco Niedermann glaubt aber, dass das Urteil hält: Zwar könne es noch vor dem Obergericht angefochten werden, doch habe dies bei der Vollstreckung in der Regel keine aufschiebende Wirkung, sagte Niedermann der "FAZ". Zudem werde in der Revision nur noch der Verfahrensablauf, nicht aber die Tatsachenfeststellungen geprüft.

Gericht: Bank verletzte Sorgfaltspflicht

Unter dem deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl richtete die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) den Arbeitskreis Koordinierte Ermittlungen ein, eine Sondertruppe zum Aufspüren verschwundener DDR-Gelder. Im September 2003 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Berlin die Rechtsauffassung der BvS, wonach die Novum und ihr Vermögen SED-Eigentum gewesen sind und somit das Geld an die Bundesrepublik gezahlt werden müsste. Schon 1994 hatte Deutschland die Bank Austria verklagt, aber den ersten Prozess verloren.

Jetzt korrigierten die Richter den Urteilsspruch: Die Bank UniCredit als neue Eigentümerin der Bank Austria muss das Geld überweisen, weil sie nach Ansicht der Richter ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt habe. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhandanstalt verfügt werden durfte. Zudem hätte sie wegen der Umstände der trickreichen Transfers Verdacht schöpfen müssen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Bank das Geld aus eigener Kasse zahlen, schreibt "Focus".

Novum war mit SED verbunden

Die deutschen Behörden, die Treuhandanstalt und die Kommission zur Überprüfung der Partei- und Massenorganisationen der DDR hegten von Anfang an folgende Vermutung, wie auch die heutige "FAZ" wieder bekräftigt: Novum sei ein mit der DDR-Staatspartei SED verbundenes Unternehmen gewesen, weshalb das Geld der Bundesrepublik zustehe. Die Klärung dieser Frage dauerte bis 2004, als das deutsche Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung seiner Vorinstanzen bestätigte, die Novum gehöre zum Parteivermögen der SED. Sie sei nichts anderes als eine Tarnfirma gewesen.

Während der Rechtsklärung in Deutschland hat das Verfahren in der Schweiz geruht. Das Züricher Gericht habe seine Begründung nun auf die deutsche Rechtsprechung aufgebaut, sagte Anwalt Niedermann laut "FAZ". Er sieht den damaligen Vorwurf bestätigt, die Banken hätten Beihilfe zur Untreue und Geldwäsche geleistet. Steindling habe 1991 umgerechnet 128 Millionen Euro zunächst von Wien nach Zürich, später wieder nach Wien zurücküberweisen lassen, wo sie sich das Geld dann habe in bar auszahlen lassen. Die Bank habe erkennen müssen, dass es nicht Steindlings Geld gewesen sei.

(APA)

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