Die Freiheitlichen fordern Geld, weil die Bundespräsidentenwahl 2016 wiederholt wurde. Die Chancen dafür sind intakt, auch wenn die Partei selbst die Wahlwiederholung erzwang.
Wien. Sollte der Bundespräsidentschaftswahlkampf 2016 je verfilmt werden, könnten die Kinos die Lettern für „Die unendliche Geschichte“ wieder aus der Schublade holen. Nicht nur, dass die Kür des Staatsoberhaupts nach einer Stichwahl, der Aufhebung der Stichwahl, der Verschiebung der neuerlichen Stichwahl und der schließlich doch noch ergangenen Wahlentscheidung viele Monate in Anspruch nahm. Nun, zwei Jahre später, steht auch noch ein Rechtsstreit übers Geld ins Haus.
Die FPÖ fordert 3,4 Millionen Euro Schadenersatz vom Bund, weil der Wahlkampf ihres schließlich unterlegenen Kandidaten Norbert Hofer teurer als gedacht kam. Aber welche Chancen hat die Klage, könnte der Bund sich an Wahlbeisitzern schadlos halten, und welche Rolle spielt es, dass der damalige FPÖ-Wahlkampfleiter Herbert Kickl heute der für Wahlen zuständige Innenminister ist?
1.) Welche Fragen gilt es bei dem Rechtsstreit zu klären?
Die FPÖ strebt eine Amtshaftungsklage an, wie Generalsekretär Christian Hafenecker der „Kronen Zeitung“ sagte. Denn Unregelmäßigkeiten bei den Behörden hätten die Wahlaufhebung nötig gemacht.